ErschließungsbeitragOnline erledigen

    Erschließungsbeitrag Erschließungsbeitrag Erhebung

    Hinweise für Willich

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.

    Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_16b3465fb035db792e817150678a1905

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beiträge, Satzungen und Verträge

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Formulare

    Hinweise für Willich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Willich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    Kosten

    Hinweise für Willich

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de