Erschließungsbeitrag Erschließungsbeitrag Erhebung
Hinweise für Willich
Beschreibung
Hinweise für Willich
Die (insbesondere) straßentechnische Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten erhebt die Gemeinde von den Eigentümern der erschlossenen Grundstücke innerhalb einer vierjährigen Verjährungsfrist einen Erschließungsbeitrag.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Hinweise für Willich
Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Willich
Der Erschließungsbeitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf des Widerspruchs angefochten werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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