Erschließungsbeitrag

    Straßenbaubeitrag

    Hinweise für Wuppertal

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Der Straßenbaubeitrag wird durch das Ressort Straßen und Verkehr erhoben.

    Mit dem Straßenbaubeitrag wird der Investitionsaufwand der Stadt Wuppertal refinanziert, der ihr für die nochmalige Herstellung, Erneuerung und Verbesserung von Straßen, Wegen und Plätzen entsteht. Beitragspflichtige Maßnahmen können z.B. sein die Erneuerung der Fahrbahn, der Straßenbeleuchtungsanlagen oder der Straßenentwässerungsanlagen sowie die Verbesserung der Straße durch die erstmalige Anlegung eines Gehwegs oder eines Parkstreifens.

    Die Höhe des Straßenbaubeitrags richtet sich nach der Grundstücksfläche und nach Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks. Der Beitragsmaßstab ist in der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Wuppertal festgesetzt.

    Die Beitragspflicht für ein Grundstück entsteht, sobald die beitragspflichtige Maßnahme abgeschlossen ist und das Grundstück baulich, gewerblich oder in vergleichbarer Weise genutzt werden kann. Der Straßenbaubeitrag wird für die jeweilige Maßnahme nur einmal erhoben. Werden im Laufe der Jahre mehrere beitragspflichtige Maßnahmen an einer Straße durchgeführt, fällt der Straßenbaubeitrag für ein Grundstück entsprechend mehrfach an.

    Der Straßenbaubeitrag wird durch einen Beitragsbescheid angefordert. Beitragspflichtig ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks ist. Der Beitragsbescheid kann mit dem Rechtsbehelf der Klage angefochten werden.

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    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beitragsrecht, Vergaberecht, Erschließungsrecht 104.72

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 11.07.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    Wer wissen möchte, ob ein Grundstück in der nächsten Zeit der Straßenbaubeitragspflicht unterliegt, kann beim Ressort Straßen und Verkehr eine Bescheinigung über den Straßenbaubeitrag beantragen. Die Auskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 35 EUR.

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Rechtsgrundlage für die Erhebung des Kanalanschlussbeitrags ist § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Wuppertal.

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de