Fahrlehrererlaubnis
Hinweise für Heinsberg
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten sind bei dem für den Wohnort oder den Beschäftigungsort zuständigen Straßenverkehrsamt zu erledigen.
Zur Erteilung der Fahrlehrerlaubnis ist ein Antrag bei dem für den Wohnort zuständigen Straßenverkehrsamt einzureichen.
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Ansprechpartner
Führerscheinstelle - ordnungsbehördlicher Bereich
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02452 13-3660
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Dem (schriftlichen) Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis sind
- die Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Kopie oder Personalausweis (Mindestalter bei Erteilung 21 Jahre)
- der Lebenslauf,
- ärztl. u. augenärztliches Zeugnis nicht älter als 1 Jahr (nicht erforderlich bei Vorbesitz Kl. C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D oder DE - Erwerb nach dem 31.12.1998),
- der Führerschein (ggf. beglaubigte Kopie),
- der Nachweis der Vorbildung (abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf),
- eine Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der Ausbildung
beizufügen.
Formulare
Hinweise für Heinsberg
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Fahrlehrergesetz - FahrlG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Die Ausbildung findet in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE zusätzlich in einer Ausbildungsfahrschule statt.
Für die Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule nach Ablegung der fahrpraktischen Prüfung und der Fachkundeprüfung ist eine Anwärterbefugnis erforderlich.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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