Fahrlehrererlaubnis

    Fahrlehrererlaubnis

    Hinweise für Heinsberg

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten sind bei dem für den Wohnort oder den Beschäftigungsort zuständigen Straßenverkehrsamt zu erledigen.

    Zur Erteilung der Fahrlehrerlaubnis ist ein Antrag bei dem für den Wohnort zuständigen Straßenverkehrsamt einzureichen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_edcbe18a6093a41a37177c543332b0f3

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führerscheinstelle - ordnungsbehördlicher Bereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02452 13-3660

    E-Mail: fuehrerscheinstelle@kreis-heinsberg.de

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    Dem (schriftlichen) Antrag auf Erteilung der Fahrlehrerlaubnis sind

    • die Geburtsurkunde bzw. beglaubigte Kopie oder Personalausweis (Mindestalter bei Erteilung 21 Jahre)
    • der Lebenslauf,
    • ärztl. u. augenärztliches Zeugnis nicht älter als 1 Jahr (nicht erforderlich bei Vorbesitz Kl. C1,C1E,C,CE,D1,D1E,D oder DE - Erwerb nach dem 31.12.1998),
    • der Führerschein (ggf. beglaubigte Kopie),
    • der Nachweis der Vorbildung (abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf),
    • eine Bescheinigung der amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und der Ausbildungsfahrschule über die Dauer der Ausbildung

    beizufügen.

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heinsberg

    Fahrlehrergesetz - FahrlG 

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heinsberg

    Die Ausbildung findet in einer Fahrlehrerausbildungsstätte und zum Erwerb der Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE zusätzlich in einer Ausbildungsfahrschule statt.

    Für die Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule nach Ablegung der fahrpraktischen Prüfung und der Fachkundeprüfung ist eine Anwärterbefugnis erforderlich.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de