Fahrlehrererlaubnis
Fahrschule - Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer
Hinweise für Wesel
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine Fahrlehrererlaubnis.
Hierfür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 21 Jahre alt sein
- geistig, körperlich fachlich und pädagogisch geeignet sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen
- mindestens drei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzen,
- innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zur Fahrlehrerin bzw. zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein
- eine Prüfung nach § 8 Fahrlehrgesetz bestanden haben und
- über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen
Gerne können Sie sich, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, in einem persönlichen Gespräch beraten lassen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Fahrschule - Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer Primäre Reiter
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- Erteilung der Anwärterbefugnis: 40,90€
- Erteilung der Fahrlehrerlaubnis: 40,90€
- Auskunft aus dem Fahreignungsregister: 3,30€
- Führungszeugnis: 13,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
Hinweise für Wesel
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie zur Prüfung bei dem von Ihnen gewählten Prüfungsausschuss bei der jeweiligen Bezirksregierung zugelassen. Von dort erhalten Sie dann Ihren Prüfungstermin. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie zunächst eine befristete Fahrlehrererlaubnis.
- Es schließt sich eine mindestens vier monatige Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule, die mit einer weiteren Prüfung endet. Wenn Sie auch diese Prüfung bestanden haben, erhalten Sie die unbefristete Fahrlehrererlaubnis.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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