Fahrlehrererlaubnis

    Fahrschule - Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer

    Hinweise für Wesel

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Um als Fahrlehrerin oder Fahrlehrer zu arbeiten, benötigen Sie eine Fahrlehrererlaubnis.

    Hierfür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • mindestens 21 Jahre alt sein
    • geistig, körperlich fachlich und pädagogisch geeignet sein und es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen
    • mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder eine mindestens gleichwertige Vorbildung besitzen
    • mindestens drei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse B und, sofern die Fahrlehrerlaubnis zusätzlich für die Klasse A, CE oder DE erteilt werden soll, jeweils auch zwei Jahre die Fahrerlaubnis der Klasse A2, CE oder D besitzen,
    • innerhalb der letzten drei Jahre vor Erteilung der Fahrlehrerlaubnis zur Fahrlehrerin bzw. zum Fahrlehrer ausgebildet worden sein 
    • eine Prüfung nach § 8 Fahrlehrgesetz bestanden haben und
    • über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen

    Gerne können Sie sich, nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung, in einem persönlichen Gespräch beraten lassen. 

    Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachbearbeitung

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Fahrschule - Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer Primäre Reiter

    Formulare

    Hinweise für Wesel

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Wesel

    • Erteilung der Anwärterbefugnis: 40,90€
    • Erteilung der Fahrlehrerlaubnis: 40,90€
    • Auskunft aus dem Fahreignungsregister: 3,30€
    • Führungszeugnis: 13,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wesel

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wesel

    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie zur Prüfung bei dem von Ihnen gewählten Prüfungsausschuss bei der jeweiligen Bezirksregierung zugelassen. Von dort erhalten Sie dann Ihren Prüfungstermin. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie zunächst eine befristete Fahrlehrererlaubnis.
    • Es schließt sich eine mindestens vier monatige Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule, die mit einer weiteren Prüfung endet. Wenn Sie auch diese Prüfung bestanden haben, erhalten Sie die unbefristete Fahrlehrererlaubnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de