Fahrlehrererlaubnis

    Fahrlehrererlaubnis

    Hinweise für Viersen

    Beschreibung

    Hinweise für Viersen

    Nach dem Gesetz über das Fahrlehrerwesen (Fahrlehrergesetz - FahrlG) kann die Fahrlehrerlaubnis erwerben, wer geistig, körperlich, fachlich und pädagogisch geeignet sowie persönlich zuverlässig ist.

    Die Fahrlehrerlaubnis wird bei der Fahrerlaubnisbehörde des Wohnsitzes beantragt. Es empfiehlt sich, dem Antrag sämtliche erforderlichen Unterlagen beizufügen und rechtzeitig bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen, wenn möglich noch vor Lehrgangsbeginn. Zur Lehrgangsmitte könnte dann die Zulassung zur Prüfung bereits erfolgt sein bzw. komplikationslos erfolgen.

    Wenn Sie nach Erwerb des Fahrlehrerscheines mindestens zwei Jahre lang als Fahrlehrer hauptberuflich gearbeitet haben, können Sie sich selbstständig machen. Dazu benötigen Sie eine Fahrschulerlaubnis.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/5 Führerscheine/Fahrschulen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Viersen

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    • Antrag
    • Geburtsurkunde
    • Lebenslauf
    • ärztliches Zeugnis oder Gutachten über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 geforderten Anforderungen an die körperliche und geistige Eignung (Muster Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) - nicht älter als ein Jahr Bescheinigung oder Zeugnis über die Erfüllung der von Bewerbern um eine Fahrerlaubnis der Klasse C geforderten Anforderungen an das Sehvermögen (Muster Anlage 6 FeV) - nicht älter als ein Jahr
    • EU-Karten-Führerschein
    • Nachweis über die Schul- und Berufsausbildung
    • Nachweis über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
    • Erweitertes Führungszeugnis i.S.d. § 30a Abs. 1 Nr. 1 Bundeszentralregistergesetz (zu beantragen beim zuständigen Einwohnermeldeamt)
    • Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes
    • Bescheinigung einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte über die Anmeldung zum Lehrgangsbesuch (und die voraussichtliche Dauer).

    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Erteilung der Anwärterbefugnis: 45,20 € Erteilung der (unbefristeten) Fahrlehrerlaubnis BE: 45,20 € Erweiterung der Fahrlehrerlaubnis: 45,20 €

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Bitte vereinbaren Sie zur Verkürzung Ihrer Wartezeit telefonisch einen Termin.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 13.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de