Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einstweilige EinstellungOnline erledigen

    Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einstweilige Einstellung

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Die Vollstreckung nimmt die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde der Stadt Köln nach § 2 Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen wahr.Der Vollstreckungsbehörde obliegt die Beitreibung öffentlich-rechtlicher Geldforderungen der Stadt Köln sowie zahlreicher anderer Behörden.

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    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Vollstreckung

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 151-153

    50672 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-21564

    Fax: 0221 / 221-21540

    E-Mail: vollstreckung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

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    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de