Entgelt für Wasserentnahme
Entgelt für das Entnehmen von Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer . Erfüllung der gesetzlichen Pflichten für das Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW (WasEG).
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Ansprechpartner
SG 443 - Wasserwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02351 / 966-60
Fax: 02351 / 6866
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Nordrhein-Westfalen