Jägerprüfung Zulassung zur besonderen Jägerprüfung für Falkner zwecks Erwerb des Falknerjagdscheins

    Jägerprüfung

    Wenn Sie die Jagd mit Greifen oder Falken ausüben wollen, müssen Sie neben der Falknerprüfung eine Jägerprüfung oder besondere Jägerprüfung zur Erlangung des Falknerjagdscheins abgelegt haben.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    • Voraussetzungen

    Das Mindestalter für die Jägerprüfung beträgt 15 Jahre.
    Sie müssen mit Hauptwohnsitz in Wuppertal gemeldet sein.

    • Termine

    Die Jägerprüfung findet einmal im Jahr unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

    Die Stadt Wuppertal als Untere Jagdbehörde führt die Jägerprüfung 2024 wie folgt durch:

    1. Schriftliche Prüfung
      am Montag, dem 22.04.2024, Beginn 15.00 Uhr, im Ratssaal, Rathaus-Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal.

    2. Jagdliche Schießprüfung
      Mittwoch, am 24.04.2024, Beginn 9.00 Uhr Schießstand Breckerfeld-Ehringhausen

    3. Mündlich-praktische Prüfung
      Am Freitag, dem 26.04.2024, ab 8.00 Uhr in den Räumen der Station Natur und Umwelt, Jägerhofstr. Wuppertal

    Die Nachprüfung 2024 findet am Freitag, dem 06.09.2024 ab 9 Uhr entweder auf dem Schießstand Breckerfeld-Ehringhausen oder im Raum C-190, Rathaus-Neubau Barmen, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal statt.

    Die Prüfungen erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Das Flintenschießen wird auf Kipphasen durchgeführt.

    Anträge auf Zulassung zur Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen sind bis spätestens 22.02.2024 über das Serviceportal mit den erforderlichen Unterlagen einzureichen.

    www.serviceportal.wuppertal.de



    • Ausbildung

    Es muss kein Vorbereitungslehrgang besucht werden. Aufgrund der umfangreichen erforderlichem Wissen wird es empfohlen. Es können alle Anbieter genutzt werden.

    Die Ausbildung zum Jungjäger/zur Jungjägerin bei der Kreisjägerschaft Wuppertal beginnt im Herbst.

    Die genauen Termine erhalten Sie bei

    Kreisjägerschaft Wuppertal e.V.
    c/o RA H. Spoth
    Schwelmer Str. 115
    42389 Wuppertal

    Tel.: mittwochs 15-17 Uhr 0202 / 607803
    E-Mail: kjswuppertal@web.de

    • Gültigkeit

    Die bestandene Jägerprüfung ist unbefristet gültig.

    • Inhalte der Jägerprüfung

    Die Jägerprüfung ist in drei Bereiche unterteilt und findet an drei Tagen statt.

    1. Tag: schriftliche Prüfung,
    2. Tag: jagdliches Schießen,
    3. Tag: mündlich - praktischer Teil.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a92027c4a020187f231ca4ed98b6f631

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ressortmanagement, Jagd- und Fischereiangelegenheiten, Untere Jagdbehörde 106.01

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0202 563-5560

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wuppertal

    • Prüfungsantrag über das Serviceportal www.serviceportal.wuppertal.de oder direkt
      https://serviceportal.wuppertal.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/10562/show
    • Für Personen unter 18 Jahren muss der/die Erziehungsberechtigte bzw. gesetzliche Vertreter/in den Antrag unterschreiben.
    • Ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9 Millimetern. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.
    • Der Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur Kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG)Nummer 853/2004.
    • Nachweis über die Beantragung eines amtlichen Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Behördenführungszeugnis, gem. § 30 Abs.5 BZRG). Das Führungszeugnis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Anmeldeschlusses sein. Das Führungszeugnis soll direkt an die Untere Jagdbehörde R. 106.01 geschickt werden.

    Formulare

    Schriftform erforderlich: ja

    Formlose Antragsstellung möglich: nein

    Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Online-Dienste vorhanden: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Wuppertal

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wuppertal

    Bundesjagdgesetz (BJagdG)
    Landesjagdgesetz NRW (LJG NRW)
    Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes ( DVO LJG-NRW)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.

    Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.

    Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur besonderen Jägerprüfung zugelassen.

    Fristen

    Hinweise für Wuppertal

    Anmeldeschluss ist der 24.02.2023.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Wuppertal

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Die Prüfungsgebühr (220,- €) und Zulassungsgebühr (30,- €) beträgt 250,- € und ist bei der Anmeldung zu leisten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wuppertal

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 26.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wuppertal

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de