Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Trinkwasserversorgung
Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, auf dem Trinkwasser benötigt wird, müssen Sie das Grundstück an die Versorgungseinrichtung der zuständigen Kommune (Gemeinde oder Zweckverband) anschließen lassen. Dies ist mit Kosten verbunden.
Beschreibung
Hinweise für Schmallenberg
1. Wasseranschlussbeitrag
Zum Ersatz des durchschnittlichen Aufwandes für die Herstellung und Erweiterung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen wirtschaftlichen Vorteile erhebt die Stadt einen Anschlussbeitrag.
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, die an die öffentliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen werden können und für die
a) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, sobald sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können,
b) eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Stadt zur Bebauung anstehen.
Maßstab für den Anschlussbeitrag ist die Grundstücksfläche.
Als Grundstücksfläche gilt:
- bei Grundstücken im Bereich eines Bebauungsplanes die Fläche, auf die der Bebauungsplan die bauliche oder gewerbliche Nutzungsfestsetzung bezieht,
- Wenn ein Bebauungsplan nicht besteht oder der Bebauungsplan eine andere als eine bauliche oder gewerbliche Nutzung vorsieht,
- bei Grundstücken, die an eine Erschließungsanlage angrenzen, die Fläche, von der Erschließungsanlage bis zu einer Tiefe von höchstens 40 m,
- bei Grundstücken, die nicht an eine Erschließungsanlage angrenzen oder lediglich durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit dieser verbunden sind, die Fläche von der zu der Erschließungsanlage liegenden Grundstücksseite bis zu einer Tiefe von höchstens 40 m.
Geht die tatsächliche bauliche Nutzung über diese Begrenzung hinaus, so ist die Grundstückstiefe/Grundstücksfläche maßgebend, die sich ergibt, wenn von der hinteren Nutzungsgrenze eine Linie parallel zur Erschließungsanlage gezogen wird.
Die Tiefenbegrenzung gilt nicht für Grundstücke, die nur gewerblich genutzt werden dürften bzw. tatsächlich überwiegend genutzt sind.
Diese Grundstücksfläche wird bei mehrgeschossiger Bebauung bzw. Bebaubarkeit mit einem Vomhundertsatz erhöht, da bei einem mehrgeschossigen Gebäude der wirtschaftliche Vorteil höher anzusetzen ist als bei einem eingeschossigen Gebäude.
So wird erst ab dreigeschossiger Bebaubarkeit die Grundstücksfläche mit 140v. H. vervielfacht.
Des weiteren ist bei Grundstücken in Kern-, Gewerbe und Industriegebieten oder bei Grundstücken, die gewerblich oder industriell genutzt werden, der Vomhundertsatz um weitere 30 Prozentpunkte zu erhöhen.
Der Anschlussbeitrag beträgt 3,00 €/qm zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, der wie oben ermittelten modifizierten Grundstücksfläche.
Beispiel: Grundstücksfläche 500 qm und Geschosszahl III-geschossig
500 qm x III-geschossig (140 %) = 700,00 qm beitragspflichtige Grundstücksfläche x 3,00 € zuzüglich 7 % Mehrwertsteuer = 2.247 € (Wasseranschlussbeitrag)
2. Kostenersatz für Haus- und Grundstücksanschlüsse
Der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung eines Haus- und Grundstücksanschlusses an die Wasserversorgungsanlage sind der Stadt zu ersetzen. Zu ersetzen ist der Stadt auch der Aufwand für die Unterhaltung der Hausanschlüsse auf dem Grundstück des Anschlussnehmers und auf Grundstücken Dritter, soweit solche in Anspruch genommen werden. Der Ersatz des Aufwandes hat in der tatsächlichen Höhe zu erfolgen.
Der voraussichtliche Aufwand kann vor Beginn der Baumaßnahme durch die Stadt Schmallenberg überschlägig ermittelt werden.
Einen Antrag auf Anschluss an die Wasserversorgungsanlage erhalten Sie bei der Stadt Schmallenberg.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen für den konkreten Anlass erforderlich sind, müssen Sie bei der jeweiligen Gemeinde bzw. dem zuständigen Zweckverband erfragen. Häufig haben diese auf ihrer Homepage die entsprechende Wasserversorgungssatzung und Informationen zu Antragsunterlagen veröffentlicht.
Formulare
- Formulare: auf der Internetseite des jeweiligen Zweckverbandes / Wasserversorgungsverbandes bzw. der zuständigen Gemeinde
- ggf. Online-Verfahren möglich: abhängig vom zuständigen Wasserversorgungsunternehmen
- Schriftform erforderlich: ja
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und den Bezug von Wasser / Trinkwasser sind in der Wasserversorgungssatzung der jeweiligen Gemeinde oder des zuständigen Zweckverbandes geregelt. Die technischen Voraussetzungen müssen bestehen oder mit vertretbarem Aufwand herstellbar sein.
In der Regel müssen Sie
- Eigentümer oder Eigentümerin des anzuschließenden Grundstücks sein; Erbbauberechtigte oder Wohnungseigentümer stehen dem Eigentümer in der Regel gleich, und
- das Grundstück muss in der Nähe zu einer betriebsbereiten öffentlichen Versorgungsanlage gelegen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schmallenberg
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Zweckverband / Wasserversorgungsverband, ob Ihr Grundstück in der Nähe zu einer betriebsbereiten öffentlichen Wasserversorgungsleitung liegt. Dann können Sie einen Antrag auf Herstellung eines Trinkwasseranschlusses stellen. In der Regel hat die Kommune ein entsprechendes Antragsformular auf ihrer Internetseite eingestellt. Hier werden Sie über die wichtigsten Angaben und Unterlagen informiert, die zum Antrag einzureichen sind. Sie können Formulare auch bei der Gemeinde-, Amts- oder Zweckverbandsverwaltung in Papierform erhalten. Oft ist auch ein formloser schriftlicher Antrag ausreichend. Ein für Ihre Hauswasserversorgungsanlage zugelassenes Installationsunternehmen muss in der Regel bei der Antragsstellung eingebunden sein.
Die Gemeinde bzw. der Zweckverband informiert Sie nach Antragstellung über das weitere Vorgehen.
Fristen
keine Fristen
Der Antrag muss rechtzeitig (in der Regel mindestens 8 Wochen) vor dem geplanten Anschluss gestellt werden. Näheres regelt die Wasserversorgungssatzung Ihrer Gemeinde bzw. Ihres zuständigen Zweckverbandes.
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Für die öffentliche Wasserversorgung erheben die Kommunen Gebühren. Die Höhe der Gebühren legt jede Kommune oder jeder Zweckverband/Wasserversorgungsverband auf der Grundlage einer Kostenkalkulation in eigener Zuständigkeit fest.
Detaillierte Informationen zu den Wasserversorgungsgebühren sind den Satzungen der jeweiligen Gemeinde bzw. des zuständigen Wasserversorgungsverbandes zu entnehmen.
Neben der Mengengebühr wird meist regelmäßig eine von der Abnahmemenge unabhängige Grundgebühr erhoben. Auch kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anschlussbeitrag fällig werden. Nähere Informationen hierzu liegen ebenfalls in den jeweiligen Gemeinden bzw. beim zuständigen Wasserversorgungsverband und in den entsprechenden Beitrags- und Gebührensatzungen vor. In Abhängigkeit von dem Finanzierungsmodell, das Ihre zuständige Kommune gewählt hat, können außerdem Grundstücks- und Hausanschlusskosten entstehen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schmallenberg
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 29.09.2020