Öffentliche Wasserversorgung SicherstellungOnline erledigen

    Anschluss eines Grundstückes an die öffentliche Trinkwasserversorgung

    Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, auf dem Trinkwasser benötigt wird, müssen Sie das Grundstück an die Versorgungseinrichtung der zuständigen Kommune (Gemeinde oder Zweckverband) anschließen lassen. Dies ist mit Kosten verbunden.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Gemeinden haben für ihr Gemeindegebiet nach § 38 Abs. 3 LWG ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen.

    Das Wasserversorgungskonzept (WVK) muss die wesentlichen Angaben enthalten, die es ermöglichen nachzuvollziehen, dass im Gemeindegebiet die Wasserversorgung jetzt und auch in der Zukunft sichergestellt ist. Sein Inhalt richtet sich daher in einem hohen Maße an den unterschiedlichen Gegebenheiten der Gemeinde aus. Die Vorlagepflicht liegt bei der Gemeinde. Je nach Konstellation in einer Gemeinde ist aber davon auszugehen, dass das WVK in weiten Teilen vom Wasserversorger erarbeitet wird, da bei diesem die erforderlichen Informationen vorliegen.

    Die Stadt Herzogenrath hat die enwor - energie & wasser vor ort GmbH (nachfolgend: enwor) beauftragt einen Entwurf für das WVK zu erstellen.
    Der erste Entwurf des Wasserversorgungskonzeptes wurde von der enwor in 2018 erstellt.

    Das WVK wurde dem Bau- und Verkehrsausschuss in der Sitzung am 10.07.2018 vorgestellt und beschlossen. Anschließend wurde es am 21.08.2018 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.

    Nach Prüfung bat die Bezirksregierung in 2019 um ergänzende Angaben. Diese wurden eingearbeitet und im August 1019 erneut eingereicht. Mit Datum vom 15.04.2020 teilt die Bezirksregierung mit, dass die Wasserversorgung für Herzogenrath plausibel und nachvollziehbar dargestellt ist. Die Abschlussfeststellung der Prüfung lautet: "Die Prüfung des WVK ergab, dass Ihre Stadt Herzogenrath für das Stadtgebiet unter Berücksichtigung der Umsetzung der geplanten und bereits durchgeführten Maßnahmen eine langfristige Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung entsprechend der Pflichten nach § 38 Abs. 1 und 2 LWG gewährleisten kann.

    Eine Fortschreibung ist im 6-Jahres Turnus vorzusehen. Demnach ist das nächst WVK im Jahre 2024 vorzulegen.

     

    Inhaltangabe des Wasserversorgungskonzeptes:

    1 Gemeindegebiet
    2 Beschreibung des Wasserversorgungssystems
    2.1 Versorgungsgebiet der enwor
    2.2 Wasserwerke
    2.2.1 TWA Roetgen
    2.2.1.1 Entnahme aus der Dreilägerbachtalsperre
    2.2.1.2 Überleitungssystem
    2.2.1.3 Entnahme aus der Kalltalsperre
    2.2.1.4 Entnahmeanlage Obersee
    2.2.1.5 Trinkwasseraufbereitungsanlage Roetgen
    2.2.2 TWA Wehebachtalsperre
    2.2.2.1 Entnahmeanlage Wehebachtalsperre
    2.2.2.2 Trinkwasseraufbereitungsanlage Wehebachtalsperre
    2.2.3 TWA Hastenrath
    2.2.3.1 Entnahme im Hastenrather Graben
    2.2.3.2 Trinkwasseraufbereitungsanlage Hastenrath
    2.3 Organisation der Wasserversorgung
    2.4 Rechtliche/Vertragliche Rahmenbedingungen
    2.4.1 Konzessionsvertrag
    2.4.2 Talsperren
    2.4.2.1 Dreilägerbachtalsperre
    2.4.2.2 Kalltalsperre
    2.4.2.3 Obersee
    2.4.2.4 Wehebachtalsperre
    2.4.3 Grundwasser
    2.4.4 Zusammenstellung der Wasserrechte
    2.5 Qualifikationsnachweise/Zertifizierung
    2.6 Absicherung der Versorgung
    2.7 Besonderheiten
    3 Aktuelle Wasserabgabe und Wasserbedarf
    3.1 Wasserabgabe (Historie)
    3.1.1 Abgabemengen der enwor (gesamt)
    3.1.2 Abgabemenge bezogen auf die Stadt Herzogenrath
    3.2 Prognose Wasserbedarf
    3.2.1 Prognose des Wasserbedarfes der WAG
    3.2.2 Prognose des Wasserbedarfs für das Gesamtversorgungsgebiet der enwor
    3.2.3 Wasserabgabe und Wasserbedarf für das enwor-Versorgungsgebiet in der Stadt Herzogenrath
    4 Mengenmäßiges Wasserdargebot für die Bedarfsdeckung (Wasserbilanz) sowie mögliche zukünftige Veränderungen
    4.1 Wasserressourcenbeschreibung
    4.1.1 Genutzte Ressourcen
    4.1.1.1 Dreilägerbachtalsperre
    4.1.1.2 Kalltalsperre
    4.1.1.3 Obersee der Rurtalsperre
    4.1.1.4 Wehebachtalsperre
    4.1.1.5 Hastenrather Graben
    4.1.2 Ungenutzte Ressourcen
    4.2 Wasserbilanz/Wasserdargebot
    4.2.1 Wasserdargebot der Talsperren
    4.2.1.1 Dreilägerbachtalsperre
    4.2.1.2 Kalltalsperre
    4.2.1.3 Obersee
    4.2.1.4 Wehebachtalsperre
    4.2.2 Wasserdargebot für die Grundwassergewinnungsanlage Hastenrather Graben
    4.3 Entwicklungsprognose des quantitativen Wasserdargebots unter Berücksichtigung möglicher Auswirkungen des Klimawandels
    5 Rohwasserüberwachung/Trinkwasseruntersuchung und Beschaffenheit Rohwasser/Trinkwasser
    5.1 Überwachungskonzept Rohwasser und Probenahmeplan Trinkwasser
    5.1.1 Dreilägerbachtalsperre
    5.1.2 Kalltalsperre
    5.1.3 Obersee
    5.1.4 Wehebachtalsperre
    5.1.5 Hastenrather Graben
    5.2 Beschaffenheit von Rohwasser und Trinkwasser
    5.2.1 Dreilägerbachtalsperre
    5.2.2 Kalltalsperre
    5.2.3 Obersee
    5.2.4 Trinkwasserbeschaffenheit des in der TWA Roetgen aufbereiteten Trinkwassers
    5.2.5 Wehebachtalsperre
    5.2.6 Hastenrather Graben
    5.2.7 Zusammenfassende Bewertung
    6 Wassertransport
    6.1 Verteilung im Versorgungsgebiet der enwor
    6.2 Erneuerungsstrategie
    6.3 Instandhaltungsstrategie für das Wassertransport- und -verteilnetz
    6.3.1 Wartungs- und Instandhaltungsstrategie
    6.3.2 Überwachungsarbeiten im Rahmen der Instandhaltung:
    6.3.3 Instandsetzungsarbeiten im Rahmen der Instandhaltung:
    6.3.4 Reduzierung der Leckagen
    7 Wasserverteilung
    7.1 Plan des Wasserverteilnetzes
    7.2 Auslegung des Verteilnetzes
    7.3 Technische Ausstattung, Materialien, Durchschnittsalter, Dichtigkeit, Schadensfälle, Substanzerhalt
    7.3.1 Derzeitige Verluste
    7.3.2 Zukünftige Verluste
    7.4 Wasserbehälter, Druckerhöhungs-/Druckminderungsanlagen
    8 Gefährdungsanalyse
    8.1 Identifizierung möglicher Gefährdungen
    8.1.1 Dreilägerbachtalsperre
    8.1.2 Kalltalsperre
    8.1.3 Obersee
    8.1.4 TWA Roetgen
    8.1.5 Wehebachtalsperre
    8.1.6 TWA Wehebachtalsperre
    8.1.7 Hastenrather Graben
    8.1.8 TWA Hastenrather Graben
    9 Maßnahmen zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung
    10 Quellen
    10.1 Information und Technik NRW
    10.2 BDEW
    10.3 Studien und Gutachten ahu
    10.4 WAG Nordeifel mbH
    10.5 Weitere Quellen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_30022ff16a602541a455846340279bc7

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-6100

    Fax: 02406 83-6198

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

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    Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt - A 66

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    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

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    Technisch geändert am 19.06.2024

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    Technisch geändert am 16.02.2022

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    Technisch geändert am 16.02.2022

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    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen für den konkreten Anlass erforderlich sind, müssen Sie bei der jeweiligen Gemeinde bzw. dem zuständigen Zweckverband erfragen. Häufig haben diese auf ihrer Homepage die entsprechende Wasserversorgungssatzung und Informationen zu Antragsunterlagen veröffentlicht.

    Formulare

    • Formulare: auf der Internetseite des jeweiligen Zweckverbandes / Wasserversorgungsverbandes bzw. der zuständigen Gemeinde
    • ggf. Online-Verfahren möglich: abhängig vom zuständigen Wasserversorgungsunternehmen
    • Schriftform erforderlich: ja
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und den Bezug von Wasser / Trinkwasser sind in der Wasserversorgungssatzung der jeweiligen Gemeinde oder des zuständigen Zweckverbandes geregelt. Die technischen Voraussetzungen müssen bestehen oder mit vertretbarem Aufwand herstellbar sein.

    In der Regel müssen Sie

    • Eigentümer oder Eigentümerin des anzuschließenden Grundstücks sein; Erbbauberechtigte oder Wohnungseigentümer stehen dem Eigentümer in der Regel gleich, und
    • das Grundstück muss in der Nähe zu einer betriebsbereiten öffentlichen Versorgungsanlage gelegen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich bei Ihrer Gemeinde oder Ihrem Zweckverband / Wasserversorgungsverband, ob Ihr Grundstück in der Nähe zu einer betriebsbereiten öffentlichen Wasserversorgungsleitung liegt. Dann können Sie einen Antrag auf Herstellung eines Trinkwasseranschlusses stellen. In der Regel hat die Kommune ein entsprechendes Antragsformular auf ihrer Internetseite eingestellt. Hier werden Sie über die wichtigsten Angaben und Unterlagen informiert, die zum Antrag einzureichen sind. Sie können Formulare auch bei der Gemeinde-, Amts- oder Zweckverbandsverwaltung in Papierform erhalten. Oft ist auch ein formloser schriftlicher Antrag ausreichend. Ein für Ihre Hauswasserversorgungsanlage zugelassenes Installationsunternehmen muss in der Regel bei der Antragsstellung eingebunden sein.
    Die Gemeinde bzw. der Zweckverband informiert Sie nach Antragstellung über das weitere Vorgehen.

    Fristen

    keine Fristen
    Der Antrag muss rechtzeitig (in der Regel mindestens 8 Wochen) vor dem geplanten Anschluss gestellt werden. Näheres regelt die Wasserversorgungssatzung Ihrer Gemeinde bzw. Ihres zuständigen Zweckverbandes.

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Für die öffentliche Wasserversorgung erheben die Kommunen Gebühren. Die Höhe der Gebühren legt jede Kommune oder jeder Zweckverband/Wasserversorgungsverband auf der Grundlage einer Kostenkalkulation in eigener Zuständigkeit fest.

    Detaillierte Informationen zu den Wasserversorgungsgebühren sind den Satzungen der jeweiligen Gemeinde bzw. des zuständigen Wasserversorgungsverbandes zu entnehmen.

    Neben der Mengengebühr wird meist regelmäßig eine von der Abnahmemenge unabhängige Grundgebühr erhoben. Auch kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anschlussbeitrag fällig werden. Nähere Informationen hierzu liegen ebenfalls in den jeweiligen Gemeinden bzw. beim zuständigen Wasserversorgungsverband und in den entsprechenden Beitrags- und Gebührensatzungen vor. In Abhängigkeit von dem Finanzierungsmodell, das Ihre zuständige Kommune gewählt hat, können außerdem Grundstücks- und Hausanschlusskosten entstehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herzogenrath

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 29.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de