Hilfe zur Pflege BewilligungOnline erledigen

    Hilfe zur Pflege beantragen

    Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung bei den täglichen Verrichtungen wie z.B. Körperpflege, Ankleiden, Essen, hauswirtschaftliche Versorgung und Betreuung Hilfe benötigen, können Hilfe zur Pflege beanspruchen. Pflegeversicherte Personen erhalten dafür gegebenenfalls Leistungen aus der Pflegekasse. Sofern die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen oder keine Pflegeversicherung vorhanden ist, besteht die Möglichkeit, beim Sozialamt Leistungen der Hilfe zur Pflege zu beantragen.

    In erster Linie kommt eine pflegerische Versorgung im häuslichen Bereich durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst in Betracht. Leistungen der ambulanten Pflege ab Pflegegrad 2 sind insbesondere:

    • Pflegegeld
    • Pflegesachleistung
    • Betreuungs- und Entlastungsleistung (zweckgebunden für die Entlastung der Pflegeperson)
    • Verhinderungspflege
    • Pflegehilfsmittel
    • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes

    Sofern die Pflege stationär in einer Einrichtung erfolgt, ist Hilfe zur Pflege in Einrichtungen zu beantragen. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter Hilfe zur Pflege in Einrichtungen beantragen - Serviceportal Stadt Bielefeld.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a2ca1678d1c57eefa93547158676a813

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für soziale Leistunen -Sozialamt- Geschäftsbereich Wirtschaftliche Hilfen Soziales Abteilung SGB XII 2 außerhalb von Einrichtungen und AsylbLG

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8212

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für soziale Leistungen -Sozialamt- Geschäftsbereich Wirtschaftliche Hilfen Soziales Abteilung SGB XII 1 außerhalb von Einrichtungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8212

    Version

    Technisch geändert am 17.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    • Personalausweis / Pass ggf. Stammbuch
    • Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
    • Antrag auf Sozialhilfe
    • Antrag auf Hilfe zur Pflege
    • Nachweis über die aktuellen Einkommensverhältnisse (z.B. Lohn-/ Gehaltsabrechnungen, Rentenanpassungsmitteilung, Dividenden, Zinseinkünfte, Unterhaltszahlungen, Leistungsbescheid über Wohngeld, Leistungsbescheid über Blindengeld)
    • Girokontoauszüge mit Stand der letzten 3 Monate bis aktuell
    • aktueller Finanzstatus (erhalten Sie bei Ihrer Bank)
    • Vermögenserklärung
    • Vermögensnachweise (z.B. Sparbücher mit Stand der letzten 24 Monate bis aktuell, Wertpapiere, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen, Haus- und Grundvermögen, bei übertragenen Grundstücken Übertragungsverträge)
    • Mietvertrag und Nachweis über aktuelle Miete 
    • letzte Heizkostenabrechnung 
    • Nachweise über sonstige Belastungen (z.B. Versicherungsbeiträge)
    • Nachweise über Unterhaltsvereinbarungen. Bei Personen, die in Scheidung leben oder sich von Ihrem Ehegatten getrennt haben: Bescheinigung vom Rechtsanwalt über den Stand des Scheidungs- und Unterhaltsverfahrens, ggf. Scheidungsurteil.
    • Namen und Anschriften der Kinder (zur Überprüfung der bürgerlich-rechtlichen Unterhaltsverpflichtung)
    • Vollmachten/Bestellungsurkunden (sofern vorhanden)
    • Bescheid der Pflegekasse über Leistungen des Pflegegrades
    • Ggf. Kostenvoranschlag des Pflegedienstes

    Wenn weitere Personen im Haushalt leben, müssen auch deren Unterlagen vorgelegt werden.

    Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, wird sich die zuständige Abteilung mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Formulare

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    • Sie sind aus gesundheitlichen Gründen in Ihrer Selbständigkeit oder Ihren Fähigkeiten beeinträchtigt, sodass Sie der Hilfe durch andere bedürfen. Das heißt, Sie haben körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen, die Sie nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
    • Die Pflegebedürftigkeit muss mit mindestens der Schwere bestehen, bei der ein gesetzlich festgelegter Pflegegrad zuerkannt wird. Das heißt, Sie müssen mindestens Pflegegrad 1 haben. Für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 sind im Rahmen der Hilfe zur Pflege jedoch nur eingeschränkte Leistungen vorgesehen. Einen vollumfänglichen Zugang haben hingegen Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5.
    • Sie und Ihre nicht getrenntlebende Ehe- oder Lebenspartnerin beziehungsweise Ihr nicht getrenntlebender Ehe- oder Lebenspartner verfügen nicht über genügend Einkommen oder Vermögen, um die Pflegekosten zu decken.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    Verfahrensablauf

    Hilfe zur Pflege erhalten Sie frühestens ab dem Zeitpunkt, ab welchem dem zuständigen Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen.

    • Als pflegeversicherte Person wenden Sie sich zunächst an Ihre zuständige Pflegekasse beziehungsweise Ihr privates Pflegeversicherungsunternehmen, das die private PflegePflichtversicherung durchführt.
    • Die Pflegekasse beziehungsweise das Pflegeversicherungsunternehmen beauftragt den
      • Medizinischen Dienst (MD) oder
      • andere unabhängige Gutachterinnen oder Gutachter oder,
      • wenn Sie privat versichert sind, Medicproof, um ein Gutachten zum Vorliegen von Pflegebedürftigkeit und zum Pflegegrad zu erstellen, und klärt, welche Leistungen Ihnen in welcher Höhe zustehen.
    • Wenn diese Leistungen nicht ausreichen oder Ihnen gar keine Leistungen zustehen, beantragen Sie Hilfe zur Pflege bei Ihrem zuständigen Träger der Sozialhilfe. Dies gilt auch, wenn Sie nicht pflegeversichert sind.
    • Dort werden Sie beraten und können den Träger der Sozialhilfe über Ihren Leistungsbedarf informieren.
    • Der Träger der Sozialhilfe überprüft die von Ihnen eingereichten Unterlagen und Ihre Einkommens und Vermögensverhältnisse sowie gegebenenfalls auch die Ihrer Ehe- und Lebenspartnerin oder Ihres Ehe- und Lebenspartners. Bei minderjährigen und unverheirateten pflegebedürftigen Personen wird das Einkommen und Vermögen ihrer Eltern berücksichtigt.
    • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid.

    Fristen

    Es gelten keine gesetzlich vorgegebenen Fristen. Sie sollten die Hilfe zur Pflege jedoch bereits vor einem Einzug in ein Pflegeheim oder vor der Inanspruchnahme von Pflegeleistungen bei häuslicher Pflege beantragen oder zumindest Ihren Bedarf vorher mitteilen. Denn die Leistungen der Sozialhilfe, also auch der Hilfe zur Pflege, setzen jeweils erst ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe oder den von ihm beauftragten Stellen bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

    Bearbeitungsdauer

    Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der erforderlichen Nachweise ab.

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    Es entstehen keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Bielefeld

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hilfe zur Pflege/Sozialhilfe: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS); nur für die Bezüge zur Pflegeversicherung: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 24.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de