Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Die Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Straßen, Wege oder Plätze) über den durch die Widmung bestimmten Gebrauch hinaus, erfordert unbeschadet sonstiger Vorschriften eine Sondernutzungserlaubnis. Hierzu zählen:

    • Außengastronomie
    • Informationsstände (auch zur politischen Werbung) und sonstige Veranstaltungen
    • Baugerüste, Zäune und Container
    • Spanntransparente

    Zuständig für die Erlaubniserteilung ist grundsätzlich der Bereich Sicherheit und Ordnung. Sind evtl. noch weitere Genehmigungen oder Erlaubnisse nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich (z. B. nach der Gewerbeordnung, dem Gaststättengesetz, der Bauordnung oder der Straßenverkehrsordnung) ersetzt oder beinhaltet die Sondernutzungserlaubnis diese nicht. Sie müssen diese immer parallel bei der entsprechenden Stelle beantragen. Unerlaubte Sondernutzungen oder Sondernutzungen die nicht der Erlaubnis entsprechen, sind ebenso ordnungswidrig, wie Sondernutzungen für die vorab keine Erlaubnis eingeholt wurde. Eine solche Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 08.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Unna

    Angaben zur Person des Antragstellenden:  

    • Name, Anschrift, Telefon für Rückfragen

    Angaben über die Sondernutzung: 

    • Ort der Sondernutzung
    • Art der Sondernutzung
    • zu beanspruchende Fläche
    • Dauer der Sondernutzung
    • evtl. Skizze oder Lageplan (zwingend erforderlich bei Straßencafes/Außengastronomien, Veranstaltungen)

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de