Sondernutzung von Straßen Erlaubnis beantragen
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Soest
Für Festumzüge stehen Antragsformulare unter Downloads bereit. Für alle übrigen Veranstaltungen genügt ein formloser Antrag. Der Antrag sollte im Wesentlichen folgende Angaben über die Veranstaltung enthalten:
- Art, Umfang, Termin, Ort und erwartete Teilnehmerzahl,
- Streckenplan,
- Versicherungsnachweis,
- gegebenenfalls Verkehrszeichenplan und Umleitungsplan, falls Straßen gesperrt werden müssen.
Je nach Größe und Umfang der Veranstaltung sollte der Antrag mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden.
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- §§ 29, 45 und 46 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz
- § 18 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Kosten
Hinweise für Soest
Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht einen Kostenrahmen von 10,20 Euro bis 767 Euro vor. Beispiel: Eine einfache Erlaubnis für einen Schützenfestumzug ohne die Notwendigkeit, verkehrsregelnde Maßnahmen anzuordnen, kostet 35 Euro.
Zahlungsarten:
- Überweisung
- Bar- oder EC-Kartenzahlung (nur mit Unterschrift) im Bürgerservice
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021