Sondernutzung von Straßen Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Stellgenehmigungen (Erlaubnisse) für Mulden, Gerüste, Kräne u.ä. Haltverbot für Handwerker
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Detmold
Antrag und Skizze der Stellfläche
Voraussetzungen
Hinweise für Detmold
öffentliche Verkehrsfläche und RSA Nachweis
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Detmold
§45 und 46 StVO und Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Detmold vom 30.06.1992
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Detmold
14 Tage
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Detmold