Sondernutzung von Straßen ErlaubnisOnline erledigen

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Herford

    Wenn Sie im öffentlichen Verkehrsraum vor Ihrem Grundstück eine Baugrube errichten möchten, brauchen Sie dafür eine Genehmigung.

    Wo beantrage ich die Genehmigung?

    Wenn Sie in Herford wohnen, beantragen Sie die Genehmigung im Rathaus. Sonst ist das Straßenverkehrsamt in Kirchlengern für Sie zuständig.

    Was ist zu beachten, wenn die Arbeiten den Straßenverkehr beeinträchtigen?

    Wirken sich Ihre Arbeiten auf den Straßenverkehr aus, teilt Ihnen das Straßenverkehrsamt mit,

    • wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss,
    • ob und wie der Verkehr beschränkt, geleitet und geregelt werden muss und
    • wie Umleitungsstrecken gekennzeichnet werden sollen, falls diese notwendig sind.

    Diese Arbeiten dürfen nur durch ein von Ihnen beauftragtes Bauunternehmen durchgeführt werden.

    Voraussetzungen

    Vor Beginn von Arbeiten, die den Straßenverkehr betreffen, muss das ausführende Bauunternehmen eine Genehmigung erhalten.

    Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird benötigt:

    • bei Fahrbahnsperrung oder -teilsperrung und
    • bei Arbeiten, die sich auf Rad- oder Gehwege auswirken.

    Fristen

    Stellen Sie den Antrag bitte vier Wochen bevor die Arbeiten beginnen.

    Hinweis

    Stellen Sie Ihren Antrag bitte nach Möglichkeit per E-Mail. Sie brauchen nicht persönlich vorbeizukommen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_482412228ea0f9ff1742b38e7090a8d7

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 06.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sondernutzung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    32052 Herford

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herford

     Antrag mit

      • Angaben zur Lage der Baustelle
      • Angaben zur Art und Dauer der Arbeiten
      • Angaben zum Umfang der Verkehrsbeeinträchtigungen während und außerhalb der Arbeitszeit (zum Beispiel Straßenvoll- oder -teilsperrung, Geh- oder Radwegsperrung)
      • Angaben zur verantwortlichen Bauleiterin oder zum verantwortlichen Bauleiter mit Rufnummer, unter der sie oder er während und nach der Arbeitszeit erreichbar ist
      • Lageplan oder Stadtplanausschnitt mit markierter Baustelle
      • Fachkundenachweis über die Teilnahme an einem Seminar zur Sicherung von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken

    • Bauunternehmen müssen zusätzlich Verkehrszeichenpläne beifügen. Dazu verwenden sie entweder den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten angepasste Regelpläne oder erstellen besondere Beschilderungspläne. Es ist sinnvoll, bei größeren Bauvorhaben die Bauablaufbeschreibung beizufügen, um die Maßnahme zu erläutern.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Kosten

    Hinweise für Herford

    mindestens 55,00 Euro bis 350,00 Euro.


    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Herford

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de