Sondernutzung von Straßen Erlaubnis beantragen
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Ansprechpartner
2.2.4: Verkehrslenkung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-1200
Fax: +49 5241 85-31200
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Kosten
Hinweise für Gütersloh
30 € bis 120 € (bei hohem Aufwand Einzelberechnung und höhere Kosten möglich)
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Weitere Informationen
Hinweise für Verl
- Antrag Radsport
- Veranstaltererklärung
- Antrag Veranstaltung (PDF)
- Versicherungsbestätigung für Veranstaltungen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh