Sondernutzung von Straßen ErlaubnisOnline erledigen

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Troisdorf

    Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch des Gehwegs/der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diese beeinträchtigt. Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen (Straßen- und Wegegesetz).

    Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis der Stadt Troisdorf. Die Sondernutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.
    Dies gilt insbesondere für das genehmigungspflichtige Abstellen von Containern und Ladebehältern auf öffentlicher Verkehrsfläche.

    Für folgende Arten der Sondernutzung erteilt das Ordnungsamt, Sachgebiet Verkehrsüberwachung, im Stadtgebiet Erlaubnisse erteilt, soweit es die Örtlichkeit zulässt.

    • Informationsstände (politisch, gemeinnützig, religiös, gewerblich)
    • Werbung (Promotionstände, Flyerverteilung etc.)
    • Plakatierung
    • Spannbänder.

    Für die Erlaubnisse folgender Sondernutzungen öffentlicher Verkehrsflächen wenden Sie sich an das Sachgebiet Ordnung und Gewerbe:

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a7b9375df6050014a93b24e1bbb007ce

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Verkehrsüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Kosten

    Hinweise für Troisdorf

    Für die Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen erhebt die Stadt Gebühren. Die Höhe dieser Sondernutzungsgebühren richtet sich nach der derzeit gültigen Sondernutzungssatzung der Stadt Troisdorf zuzüglich einer Verwaltungsgebühr für die Erteilung der Erlaubnis.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Troisdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de