Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Hinweis

    Im Rahmen der Antragstellung haben Sie die Möglichkeit, Ihren Antrag einschließlich der notwendigen Anlagen über den Formularserver digital an die Stadt Moers zu übermitteln. Hierzu dient die erste Verlinkung.
    Selbstverständlich können Sie aber auch das Antragsformular ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und zusammen mit den notwendigen Anlagen der Stadt Moers per Briefpost zusenden. Hierzu dient die zweite Verlinkung.

    Was ist Sondernutzung?

    Die Sondernutzung basiert auf dem Straßen- und Wegerecht des Landes Nordrhein-Westfalen.

    Eine Sondernutzung liegt vor, wenn der Gebrauch der Straße über den Gemeingebrauch hinausgeht und diese beeinträchtigt.

    Gemeingebrauch ist die jedermann zustehende Befugnis, die Straßen im Rahmen der Widmung und der Verkehrsvorschriften zum Verkehr zu benutzen.

    Sondernutzungen bedürfen der Erlaubnis durch die Stadt Moers. Die Benutzung ist erst zulässig, wenn die Erlaubnis erteilt ist.

    • Sie wollen öffentliche Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus nutzen?

    • Sie benötigen zum Beispiel während des Hausbaus für einen Bauschuttcontainer oder einen Kran Platz auf der Fahrbahn?
    • Sie möchten für eine Außengastronomie Tische und Stühle aufstellen?
    • Sie beabsichtigen Werbeplakate aufzuhängen?
    • Sie betreiben ein Geschäft und möchten Warenauslagen auf den Gehweg stellen (Obst, Gemüse, Blumen, Zeitschriften, Bücher, Kleiderständer usw.)?
    • Sie möchten auf Ihr Geschäfte mit Werbetafeln (Werbeaufsteller, sogenannte Kundenstopper) aufmerksam machen?
    • Sie wollen eine Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen durchführen (z.B. Straßenfeste, Schützenfeste, Trödelmärkte)?

    Für diese und auch andere Nutzungen ist eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.

    In der Sondenutzungssatzung werden weitere Sondernutzungen, die einer Erlaubnis bedürfen und die erlaubnisfreien Sondernutzungen aufgezählt.

    Eine Sondernutzung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der anfallenden Gebühren ist ebenfalls der Satzung zu entnehmen. Pro Sondernutzungserlaubnis fällt zusätzlich eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 40 Euro an.

    Jeder Antrag ist rechtzeitig, mindestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen. Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Die Stadt ist berechtigt, einen schriftlichen Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen, Verkehrszeichenplänen, textlicher Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise zu verlangen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    08.3 Fachdienst - Straßen- und Verkehrsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sondernutzungen, Gestattungsverträge, Widmungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sondernutzungen, Gestattungsverträge, Widmungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sondernutzungen, Veranstaltungskoordination

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    47441 Moers

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Kosten

    Hinweise für Moers

    • Zusätzliche Verwaltungsgebühr pro Sondernutzungserlaubnis: 40,00€
      Zahlungsziel:
      Eine Sondernutzung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der anfallenden Gebühren ist der Satzung zu entnehmen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Moers

    Jeder Antrag ist rechtzeitig, mindestens 3 Wochen vor der beabsichtigten Sondernutzung schriftlich zu stellen. Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Die Stadt ist berechtigt, einen schriftlichen Antrag mit Erläuterungen, Zeichnungen, Verkehrszeichenplänen, textlicher Beschreibung oder in sonst geeigneter Weise zu verlangen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de