Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7c472f0e95fcf79ae3ffc39bbfabc62b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c19abce069ea857d0763e24bcb0a075f

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32/2 Verkehrssicherung

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 3

    41747 Viersen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Straßenverkehrsangelegenheiten

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Lageplan (maßstabsgetreu), Fotos, Skizzen

    Voraussetzungen

    Hinweise für Viersen

    Mindestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist ein formloser Antrag, aus dem der Veranstalter, die Strecke bzw. der Zugweg, sowie die Zeiten der Veranstaltung und die etwaige Teilnehmerzahl hervorgehen.

    Diesem sind beizufügen:

    • Nachweis über eine ausreichende Veranstalterhaftpflichtversicherung
    • Veranstaltererklärung
    Versicherungssummen
    Umfang von Haftpflichtversicherungen für Veranstaltungen nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (Randnr. 20-23)
    (Mindestversicherungssummen)

    Veranstaltungen mit Kraftwagen und bei gemischten Veranstaltungen (auch Karnevalsumzüge mit Teilnahme von Kraftfahrzeugen)

    • 500.000 €     für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 150.000 €)
    • 100.000 €     für Sachschäden
    •   20.000 €     für Vermögensschäden

    Veranstaltungen mit Motorrädern und Karts

    • 250.000 €    für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 150.000 €)
    •   50.000 €    für Sachschäden
    •     5.000 €    für Vermögensschäden

    bei Radsportveranstaltungen, anderen Veranstaltungen mit Fahrrädern und sonstigen Veranstaltungen (auch Karnevalsumzüge ohne Teilnahme von Kraftfahrzeugen)

    • 250.000 €    für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 100.000 €)
    •   50.000 €    für Sachschäden
    •     5.000 €     für Vermögensschäden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen
    Online erledigen

    In Nordrhein-Westfalen können Sondernutzungen für Straßen über das Wirtschafts-Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen (WSP.NRW) vollständig digital abgewickelt werden.

    Im WSP.NRW finden Sie wichtige Formulare und Ansprechpersonen und Antworten auf viele Fragen zu Sondernutzungen für Straßen. Um die digitale Anmeldung nutzen zu können, müssen Sie sich einmal registrieren. Später können Sie sich dann jederzeit einloggen und z.B. weitere Sondernutzungen beantragen.

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Willich

    Stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor der geplanten Nutzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Wenn Sie die Straßen mitbenutzen wollen, ohne dass der Gemeingebrauch beeinträchtigt wird, z.B. bei Nutzung ausschließlich des Grünstreifens oder der Verlegung von Leitungen im Böschungsbereich, handelt es sich um eine sonstige Nutzung der Straße. Hier sind vertragliche Regelungen nach bürgerlichem Recht abzuschließen und daher gesondert zu beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de