Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Meerbusch

    Eine Sondernutzungserlaubnis (Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche) ist erforderlich:

    • für das Aufstellen von Tischen und Stühlen,
    • für das Aufstellen von Containern,
    • das Aufhängen von Plakaten,
    • für Straßenfeste,
    • für die Lagerung von Baumaterialien und
    • für das Aufstellen von Verkaufsständen oder Schaustellereinrichtungen

    Der Antrag kann persönlich, telefonisch, schriftlich (formlos oder Formular), per Fax oder via E-Mail, oder über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erfolgen.

    Die Erlaubnis kann abgeholt oder zugeschickt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_72f281f320ea92eaf410bbb2a7372dfe

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenbau und -betrieb

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittenberger Straße 21

    40668 Meerbusch

    Version

    Technisch geändert am 16.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Meerbusch

    • Art der Sondernutzung (Was wird beantragt?)
    • Ort der Sondernutzung (Stadtteil, Straßennamne, Hausnummer)
    • Dauer der Sondernutzung (Ab Inanspruchnahme bis Ende der Nutzung)
    • Größe der benötigten Fläche (Länge in Metern mal Breite in Metern ergibt die beanspruchte Fläche in Quadratmetern)
    • Standort des Betriebes bzw. Gewerbetreibenden
    • Name, Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers, Faxnummer und E-Mail-Adresse, falls vorhanden.

     

    Voraussetzungen

    Hinweise für Meerbusch

    keine. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.

    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.

    Fristen

    Hinweise für Meerbusch

    Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin eingereicht werden, da bei einer beabsichtigten Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche verschiedene Bereiche an der Entscheidung beteiligt werden müssen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.

    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Meerbusch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de