Sondernutzung von Straßen Erlaubnis beantragen
Beschreibung
Hinweise für Meerbusch
Eine Sondernutzungserlaubnis (Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche) ist erforderlich:
- für das Aufstellen von Tischen und Stühlen,
- für das Aufstellen von Containern,
- das Aufhängen von Plakaten,
- für Straßenfeste,
- für die Lagerung von Baumaterialien und
- für das Aufstellen von Verkaufsständen oder Schaustellereinrichtungen
Der Antrag kann persönlich, telefonisch, schriftlich (formlos oder Formular), per Fax oder via E-Mail, oder über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW erfolgen.
Die Erlaubnis kann abgeholt oder zugeschickt werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Meerbusch
- Art der Sondernutzung (Was wird beantragt?)
- Ort der Sondernutzung (Stadtteil, Straßennamne, Hausnummer)
- Dauer der Sondernutzung (Ab Inanspruchnahme bis Ende der Nutzung)
- Größe der benötigten Fläche (Länge in Metern mal Breite in Metern ergibt die beanspruchte Fläche in Quadratmetern)
- Standort des Betriebes bzw. Gewerbetreibenden
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers, Faxnummer und E-Mail-Adresse, falls vorhanden.
Voraussetzungen
Hinweise für Meerbusch
keine.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Meerbusch
Verfahrensablauf
Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht
- den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
- Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
- die Straße übermäßig verschmutzen oder
- das Stadtbild beeinträchtigen
Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen.
Fristen
Hinweise für Meerbusch
Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin eingereicht werden, da bei einer beabsichtigten Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche verschiedene Bereiche an der Entscheidung beteiligt werden müssen.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021
Stichwörter
Hinweise für Meerbusch