Sondernutzung von Straßen Erlaubnis

    Sondernutzung von Straßen Erlaubnis beantragen

    Wenn Sie öffentliche Straßen über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Dormagen

    Öffentliche Verkehrsflächen können Sie anders nutzen als nur für den Verkehr. Sie benötigen dafür in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis.
    Sondernutzungen an öffentlichen Verkehrsflächen sind äußerst vielgestaltig. Beispiele solcher Sondernutzung können sein:

    • der Verkauf von Waren aller Art
    • Aufstellen von Waren- und Informationsständen
    • Anbringen von Plakaten für gemeinnützige und nicht kommerzielle Veranstaltungen
    • Markisen, Geschäftsschilder oder Werbeanlagen die nicht geringfügig in den Luftraum hineinragen
    • Betrieb von Außengastronomie
    • die Ausübung von Straßenkunst
    • Aufstellen von Bauzäunen oder Baukränen
    • Promotionaktionen
    • Gehwegüberfahrten (Bordsteinabsenkungen) 

    Auch für die Nutzung des Luftraums über der Straße/Verkehrsfläche müssen Sie eine Genehmigung beantragen (z.B. für Werbeanlagen).
    Eine Inanspruchnahme der öffentlichen Verkehrsfläche über die erteilte Erlaubnis hinaus, stellt gemäß § 59 Straßen- und Wegegesetz NRW eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1f302d304e426008e7f3b0528fae2c35

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich Recht und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Paul-Wierich-Platz 2

    41539 Dormagen

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dormagen

    Die zuständige Stelle kann je nach Art der Sondernutzung Unterlagen und Nachweise verlangen, z.B.

    •  einen Lageplan (maßstabsgetreu),
    • Fotos,
    •  Gaststättenerlaubnis für Außengastronomie
    •  bei Plakatierung: Entwurf des Plakats (außer Wahlplakate)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dormagen

    keine. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Dormagen

    • §§ 8, 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
    • § 18 - 19a Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW),
      § 22 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) 
    • Kommunale Satzung

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Dormagen

    Die Sondernutzungserlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    Sie prüft vor allem, welche Auswirkungen eine Erlaubnis auf die Nutzung der Straße hätte.
    Die beabsichtigte Sondernutzung darf nicht

    • den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigen,
    • Fußgängerinnen und Fußgänger oder die Anwohner durch Lärm belästigen,
    • die Straße übermäßig verschmutzen oder
    • das Stadtbild beeinträchtigen

    Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
    Die zuständige Stelle begrenzt die Genehmigung zeitlich oder erteilt sie widerruflich. Sie kann sie mit Bedingungen und Auflagen versehen. 

    Fristen

    Hinweise für Dormagen

    Stellen Sie Ihren Antrag 2-4 Wochen vor der geplanten Nutzung. 

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Dormagen

    bis zu 2 Wochen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Dormagen

    Mit der Sondernutzung darf erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis der zuständigen Stelle vorliegt.
    Sie benötigen keine Sondernutzungserlaubnis, wenn Sie eine Baugenehmigung haben

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen am 11.05.2021

    Version

    Technisch geändert am 11.05.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Dormagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de