Prüfung als Steuerberater Befreiung
Befreiung von Prüfung zur Steuerberaterin oder Steuerberater beantragen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen (BMF) am 16.10.2024