Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
Sie können die Verlängerung Ihrer Blaue Karte EU beantragen, wenn deren Gültigkeit bald endet und Sie die Beschäftigung in Deutschland fortsetzen wollen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Hochschulabsolventen, die eine besonders hochqualifizierte Beschäftigung ausüben und deren Gehalt eine bestimmte Mindestgrenze übersteigt, können eine Blaue Karte EU erhalten.
Informationen zu den jeweils aktuellen Mindestgehaltsgrenzen gibt es auf
Blaue Karte EU (make-it-in-germany.com)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Gültiger Nationalpass
- ein aktuelles biometrietaugliches Foto
- Abschlussurkunde
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Formulare
- Formulare: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (bundesweit einheitlich); weitere behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
Sie müssen im Besitz eines deutschen oder eines anerkannten ausländischen Hochschulabschlusses sein und die o.g. Gehaltsgrenze mit einer Arbeitsstelle erfüllen. Erfolgsprämien und andere voll variable Sonderzahlungen werden nicht angerechnet. Mehrere Arbeitsstellen können nicht zusammengerechnet werden.
Informationen zu den jeweils aktuellen Mindestgehaltsgrenzen gibt es auf Blaue Karte EU (make-it-in-germany.com)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bielefeld
§ 18 g AufenthG
Verfahrensablauf
Hinweise für Bielefeld
- In der Regel ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
- Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen daher zunächst per E-Mail ein.
- Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch die Ausländerbehörde.
- Das Verfahren dauert ca. 2 Wochen.
- Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist. Sie können den Antrag auch online stellen.
Fristen
Hinweise für Bielefeld
Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 4 Jahre erteilt bzw. verlängert.
Falls Ihr Arbeitsvertrag auf weniger als 4 Jahre befristet ist, gilt die Aufenthaltserlaubnis 3 Monate länger als der Arbeitsvertrag.
Eine Verlängerung ist mehrfach möglich.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
- Informationen zur Blauen Karte EU auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (deutsch): https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/BlaueKarteEU/blauekarteeu-node.html
- Informationen zur Blauen Karte EU auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (englisch): https://www.bamf.de/EN/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/BlaueKarteEU/blauekarteeu-node.html
- Informationen zur Mobilität mit Blauen Karte EU (deutsch): https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/MobilitaetEU/MobilitaetBlaueKarteEU/mobilitaet-blauekarteeu-node.html
- Informationen zur Mobilität mit Blauen Karte EU (englisch): https://www.bamf.de/EN/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/MobilitaetEU/MobilitaetBlaueKarteEU/mobilitaet-blauekarteeu-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Stichwörter
Hinweise für Bielefeld