Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung
Sie können die Verlängerung Ihrer Blaue Karte EU beantragen, wenn deren Gültigkeit bald endet und Sie die Beschäftigung in Deutschland fortsetzen wollen.
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Hochschulabsolventen, die eine besonders hochqualifizierte Beschäftigung ausüben und deren Gehalt eine bestimmte Mindestgrenze übersteigt, können eine Blaue Karte EU erhalten.
Informationen zu den jeweils aktuellen Mindestgehaltsgrenzen gibt es auf
Blaue Karte EU (make-it-in-germany.com)
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 521 51-0
Fax: +49 521 51-8568
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bielefeld
- Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis
- Gültiger Nationalpass
- ein aktuelles biometrietaugliches Foto
- Abschlussurkunde
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Formulare
- Formulare: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (bundesweit einheitlich); weitere behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Blaue Karte EU.
- Die Geltungsdauer Ihrer Blauen Karte EU wird in naher Zukunft ablaufen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Arbeitsvertrag beim demselben oder einem anderen Arbeitgeber.
- Ihr Gehalt wird mindestens 2/3 der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, bei Mangelberufen (Naturwissenschaftler/innen, Mathematiker/innen, Ingenieure/Innen, Humanmediziner/innen, IT- Fachkräfte) 52 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze erreichen. Für das Jahr 2020 beträgt das jährliche Bruttomindestgehalt in Regelberufen 55.200 Euro, in Mangelberufen 43.056 Euro.
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bundesanzeiger bekannt gegeben. - Die ausgeübte Beschäftigung muss der Qualifikation angemessen sein.
- Die Bundesagentur für Arbeit hat der Arbeitsaufnahme zugestimmt (die Zustimmung wird in der Regel von der Ausländerbehörde eingeholt).
Für die Zustimmung müssen u.a. Ihre Arbeitsbedingungen (insbesondere Gehalt) mit denen eines deutschen Beschäftigten an gleicher Position vergleichbar sein. - Soweit erforderlich verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis (z.B. Approbation als Apotheker oder Apothekerin).
Rechtsgrundlage(n)
§ 8 Abs. 1 i.V.m. § 18b Abs. 2 AufenthG
§ 39 Aufenthaltsgesetz
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihrer Blauen Karte EU ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Blauen Karte EU anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Gesprächstermin.
- Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung der Blauen Karte EU werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zur Vorsprache in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der Blauen Karte EU genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der Blauen Karte EU.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie Ihre Blaue Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
- Für die Verlängerung der Blauen Karte EU fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Bielefeld
Die Kosten belaufen sich auf:
- 100,00 € für die Ersterteilung
- 93,00 € für eine Verlängerung
Die Bezahlung ist bar und per girocard möglich.
Weitere Informationen
- Informationen zur Blauen Karte EU auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (deutsch): https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/BlaueKarteEU/blauekarteeu-node.html
- Informationen zur Blauen Karte EU auf der Internetseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (englisch): https://www.bamf.de/EN/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/BlaueKarteEU/blauekarteeu-node.html
- Informationen zur Mobilität mit Blauen Karte EU (deutsch): https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/MobilitaetEU/MobilitaetBlaueKarteEU/mobilitaet-blauekarteeu-node.html
- Informationen zur Mobilität mit Blauen Karte EU (englisch): https://www.bamf.de/EN/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/MobilitaetEU/MobilitaetBlaueKarteEU/mobilitaet-blauekarteeu-node.html
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg
Stichwörter
Hinweise für Bielefeld