vorgesehen zum Löschen - Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung

    Sie können die Verlängerung Ihrer Blaue Karte EU beantragen, wenn deren Gültigkeit bald endet und Sie die Beschäftigung in Deutschland fortsetzen wollen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Hochschulabsolventen, die eine besonders hochqualifizierte Beschäftigung ausüben und deren Gehalt eine bestimmte Mindestgrenze übersteigt, können eine Blaue Karte EU erhalten.

    Informationen zu den jeweils aktuellen Mindestgehaltsgrenzen gibt es auf
    Blaue Karte EU (make-it-in-germany.com)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_06a9eba2f726ebc509e6854a138ddd39

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8568

    E-Mail: abh@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Formulare

    • Formulare: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (bundesweit einheitlich); weitere behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Sie müssen im Besitz eines deutschen oder eines anerkannten ausländischen Hochschulabschlusses sein und die o.g. Gehaltsgrenze mit einer Arbeitsstelle erfüllen. Erfolgsprämien und andere voll variable Sonderzahlungen werden nicht angerechnet. Mehrere Arbeitsstellen können nicht zusammengerechnet werden.

    Informationen zu den jeweils aktuellen Mindestgehaltsgrenzen gibt es auf Blaue Karte EU (make-it-in-germany.com)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    § 18 g AufenthG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    • In der Regel ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
    • Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen daher zunächst per E-Mail ein.
    • Die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit erfolgt durch die Ausländerbehörde.
    • Das Verfahren dauert ca. 2 Wochen.
    • Sie werden benachrichtigt, wenn die persönliche Vorsprache möglich ist. Sie können den Antrag auch online stellen.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für 4 Jahre erteilt bzw. verlängert. 
    Falls Ihr Arbeitsvertrag auf weniger als 4 Jahre befristet ist, gilt die Aufenthaltserlaubnis 3 Monate länger als der Arbeitsvertrag.

    Eine Verlängerung ist mehrfach möglich.

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen

    Kosten

    Verlängerung der Blauen Karte EU für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96 für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93 Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen. Hinweis: Die Blaue Karte EU in Form des elektronischen Aufenthaltstitels muss für die Verlängerung neu ausgestellt werden. Die Gebühr für die Neuausstellung des Kartenkörpers beträgt EUR 67,00.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de