vorgesehen zum Löschen - Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer hochqualifizierten BeschäftigungOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung zur Ausübung einer hochqualifizierten Beschäftigung

    Sie können die Verlängerung Ihrer Blaue Karte EU beantragen, wenn deren Gültigkeit bald endet und Sie die Beschäftigung in Deutschland fortsetzen wollen.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Hochschulabsolventen, die eine besonders hochqualifizierte Beschäftigung ausüben und deren Gehalt eine bestimmte Mindestgrenze übersteigt, können eine Blaue Karte EU erhalten.

    Informationen zu den jeweils aktuellen Mindestgehaltsgrenzen gibt es auf
    Blaue Karte EU (make-it-in-germany.com)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_06a9eba2f726ebc509e6854a138ddd39

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.02.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgeramt Geschäftsbereich Kommunale Ausländerbehörde Abteilung Allgemeine Ausländerangelegenheiten, Visa

    Adresse

    Hausanschrift

    Niederwall 23

    33602 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8568

    Version

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Formulare

    • Formulare: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (bundesweit einheitlich); weitere behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen erforderlich: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Blaue Karte EU.
    • Die Geltungsdauer Ihrer Blauen Karte EU wird in naher Zukunft ablaufen.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie haben ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Arbeitsvertrag beim demselben oder einem anderen Arbeitgeber.
    • Ihr Gehalt wird mindestens 2/3 der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung, bei Mangelberufen (Naturwissenschaftler/innen, Mathematiker/innen, Ingenieure/Innen, Humanmediziner/innen, IT- Fachkräfte) 52 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze erreichen. Für das Jahr 2020 beträgt das jährliche Bruttomindestgehalt in Regelberufen 55.200 Euro, in Mangelberufen 43.056 Euro.
      Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bundesanzeiger bekannt gegeben.
    • Die ausgeübte Beschäftigung muss der Qualifikation angemessen sein.
    • Die Bundesagentur für Arbeit hat der Arbeitsaufnahme zugestimmt (die Zustimmung wird in der Regel von der Ausländerbehörde eingeholt).
      Für die Zustimmung müssen u.a. Ihre Arbeitsbedingungen (insbesondere Gehalt) mit denen eines deutschen Beschäftigten an gleicher Position vergleichbar sein.
    • Soweit erforderlich verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis (z.B. Approbation als Apotheker oder Apothekerin).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 8 Abs. 1 i.V.m. § 18b Abs. 2 AufenthG

    § 39 Aufenthaltsgesetz

    Verfahrensablauf

    Die Verlängerung Ihrer Blauen Karte EU ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu  beantragen.

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Blauen Karte EU anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Gesprächstermin.
    • Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung der Blauen Karte EU werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zur Vorsprache in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der Blauen Karte EU genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der Blauen Karte EU.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie Ihre Blaue Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
    • Für die Verlängerung der Blauen Karte EU fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.

    Fristen

    Verlängerung der Blauen Karte EU: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Blauen Karte EU Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    Die Kosten belaufen sich auf:

    • 100,00 € für die Ersterteilung
    •   93,00 € für eine Verlängerung

    Die Bezahlung ist bar und per girocard möglich.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de