Errichtung von Anlagen

    Errichtung von Anlagen

    Hinweise für Stemwede

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Eine Bauvoranfrage wird schriftlich beim zuständigen Bauordnungsamt eingereicht. Welche Unterlagen dafür erforderlich sind, besagt die jeweilige Landesbauordnung. In der Regel muss mindestens ein Lageplan oder ein Auszug aus der entsprechenden Flurkarte, eine Baubeschreibung sowie Zeichnungen des geplanten Bauvorhabens eingereicht werden.

    Die Bauvoranfrage kann formlos oder förmlich eingereicht werden. Für eine formlose Bauvoranfrage sind Skizzen und ein Lageplan ausreichend. Bei einer förmlichen Bauvoranfrage kann ein Bauherr einen rechtswirksamen Bauvorbescheid erwirken, der für drei Jahre gültig ist. Demnach kann in diesem Zeitraum keine andere Aussage bezüglich einer Genehmigung des Bauvorhabens getroffen werden.

    Jedoch ist eine Bauvoranfrage oder ein Bauvorbescheid noch keine Baugenehmigung. Wird später im Bauantrag ein Entwurf eingereicht, der von den Aussagen der Bauvoranfrage abweicht, so kann die Baugenehmigung für das Bauvorhaben gegebenenfalls nicht erteilt werden. Daher sollte die Bauvoranfrage von vorn herein so genau wie möglich formuliert werden.

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    E-Mail: info@minden-luebbecke.de

    Version

    Technisch geändert am 14.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede

    Der Kreis Minden-Lübbecke, als untere Bauaufsichtsbehörde, ist zuständig für die Gemeinde Hille, die Gemeinde Hüllhorst, die Stadt Preußisch Oldendorf, die Stadt Rahden und für die Gemeinde Stemwede. Weitere Informationen rund um das Thema "Bauen" erhalten Sie daher auf den Seiten des Kreis Minden-Lübbecke. 

    Fristen

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de