Errichtung von Anlagen
Hinweise für Stemwede
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Eine Bauvoranfrage wird schriftlich beim zuständigen Bauordnungsamt eingereicht. Welche Unterlagen dafür erforderlich sind, besagt die jeweilige Landesbauordnung. In der Regel muss mindestens ein Lageplan oder ein Auszug aus der entsprechenden Flurkarte, eine Baubeschreibung sowie Zeichnungen des geplanten Bauvorhabens eingereicht werden.
Die Bauvoranfrage kann formlos oder förmlich eingereicht werden. Für eine formlose Bauvoranfrage sind Skizzen und ein Lageplan ausreichend. Bei einer förmlichen Bauvoranfrage kann ein Bauherr einen rechtswirksamen Bauvorbescheid erwirken, der für drei Jahre gültig ist. Demnach kann in diesem Zeitraum keine andere Aussage bezüglich einer Genehmigung des Bauvorhabens getroffen werden.
Jedoch ist eine Bauvoranfrage oder ein Bauvorbescheid noch keine Baugenehmigung. Wird später im Bauantrag ein Entwurf eingereicht, der von den Aussagen der Bauvoranfrage abweicht, so kann die Baugenehmigung für das Bauvorhaben gegebenenfalls nicht erteilt werden. Daher sollte die Bauvoranfrage von vorn herein so genau wie möglich formuliert werden.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Der Kreis Minden-Lübbecke, als untere Bauaufsichtsbehörde, ist zuständig für die Gemeinde Hille, die Gemeinde Hüllhorst, die Stadt Preußisch Oldendorf, die Stadt Rahden und für die Gemeinde Stemwede. Weitere Informationen rund um das Thema "Bauen" erhalten Sie daher auf den Seiten des Kreis Minden-Lübbecke.
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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