Waffen - Europäischer Feuerwaffenpass
Wenn Sie Ihre Waffen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.
Beschreibung
Hinweise für Wesel
Personen, die nach dem Waffengesetz zum Besitz von Schusswaffen berechtigt sind und diese Waffen in einen anderen europäischen Mitgliedstaat mitnehmen wollen, wird auf Antrag ein Europäischer Feuerwaffenpass ausgestellt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der Waffen haben (z.B. Jagdschein oder Waffenbesitzkarte), die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Die Waffenbehörde stellt Ihnen den Europäischen Feuerwaffenpass aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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- : 70,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre PersonalNWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die ErlaubnisNWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Weitere Informationen
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Die Geltungsdauer beträgt fünf Jahre; soweit darin nur Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen eingetragen sind, zehn Jahre. Die Geltungsdauer kann zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden und ist vor Ablauf der Gültigkeit zu beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 28.02.2023
Stichwörter
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