Planfeststellungsbeschluss Feststellung vorbehaltlich einer abschließenden Entscheidung
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Hinweise für Euskirchen
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Das Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren ist gebührenpflichtig.
Die Mindestgebühr für eine Plangenehmigung beträgt 900,00 €.
Die Mindestgebühr für eine Planfeststellung beträgt 1.100,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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