Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

    Wenn Sie sich als Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    In Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufsfachschulen in der Stadt Herne führt die Medizinalaufsicht Prüfungen in verschiedenen nichtakademischen Gesundheitsfachberufen durch und erteilt die erforderlichen Berufserlaubnisse.

    Jeder, der in der Stadt Herne selbstständig einen nichtakademischen Gesundheitsfachberuf ausüben möchte oder Angehörige dieser Berufe beschäftigen möchte, hat gem. § 1a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (Gesundheitsfachberufegesetz NRW-GBerG) den Beginn und die Beendigung der Medizinalaufsicht anzuzeigen. Dies dient einerseits der Qualitätssicherung und andererseits der Patientensicherheit.

    Die Medizinalaufsicht umfasst folgende Tätigkeiten:

    • Durchführung der Prüfungen an den Schulen für die nichtakademischen Heilberufe der Stadt Herne (z.B.Krankenpflege, Logopädie, Rettungsberufe)
       
    • Erteilung der Berufserlaubnis für die Absolventen/-innen der vorgenannten Schulen
       
    • Erteilung von Berufserlaubnissen in den nichtakademischen Heilberufen für Antragsteller/-innen aus EU- und Drittstaaten (Hinweis: zuständig für die Feststellung der Gleichwertigkeit des Bildungsabschlusses in den nichtakademischen Heilberufen ist ab dem 01.01.2008 das Landesprüfungsamt NRW. Nähere Informationen finden Sie unterfolgenden Links:
    • Landesprüfungsamt - Pflege- und Gesundheitsfachberufe
    • Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
       
    • Erfassung aller selbstständig und nicht-selbstständig Tätigen in den nichtakademischen Heilberufen sowie Dienstleister aus den EU-Staaten
       
    • Überwachung der Berechtigung zur Berufsausübung in den nichtärztlichen Heilberufen
       
    • Hebammen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5aac304d02247349a2c27d10c8c9dac4

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 43/1 - Verwaltung/Apothekenaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 6

    44649 Herne

    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
    • tabellarischer Lebenslauf
    • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist)
    • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0)
    • Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss
    • Attest einer niedergelassenen Ärztin oder Arztes
    • Nachweis über Strafverfahren
    • ggf. weitere Dokumente und Nachweise

    Formulare

    Hinweise für Herne

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • mindestens 25 Jahre alt sein,
    • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
    • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
    • eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
    • Sie legen die Kenntnisprüfung (schriftlich und mündlich) ab
    • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

    Fristen

    Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.

    Bearbeitungsdauer

    30 Tage bis 3 Monate

    Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.

    Kosten

    Hinweise für Herne

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de