Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Wer im Kreis Gütersloh einen nichtakademischen Heilberuf selbstständig ausüben möchte oder Angehörige der Berufe des Gesundheitswesens beschäftigen möchte, hat die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der Abteilung Gesundheit des Kreises Gütersloh anzuzeigen.
Welche Berufe in Nordrhein-Westfalen zu den nichtakademischen Heilberufen zählen, können Sie dem Merkblatt (siehe Downloads/Links) entnehmen.
Bei persönlicher Vorsprache melden Sie sich bitte telefonisch an.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
6.2.5: Verwaltung der Abteilung Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-0
Fax: 05241 85-4000
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Formlose Anmeldung oder das ausgefüllte Antragsformular
- Personalausweis
- eine amtlich beglaubigte Fotokopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Gütersloh
Fristen
Hinweise für Gütersloh
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Hinweise für Gütersloh
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gütersloh
Weitere Informationen
Hinweise für Gütersloh
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024
Stichwörter
Hinweise für Gütersloh