Ausübung der Heilkunde Erlaubnis
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Heilpraktiker:in ist derjenige/diejenige, der/die die Heilkunde, ohne als Ärztin/Arzt bestallt zu sein, nach Erhalt der notwendigen Erlaubnis berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Einen Personalausweis oder Reisepass
- Bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
- Einen tabellarischen Lebenslauf
- Ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist)
- Eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0)
- Ein Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss in beglaubigter Kopie
- Ein Attest einer niedergelassenen Ärztin oder eines niedergelassenen Arztes
- Ein Nachweis über Strafverfahren
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
10.14.11
Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz
- Überprüfung nach Aktenlage
Gebühr: 130,00 EUR - Schriftliche Überprüfung der antragstellenden Person
Gebühr: 210,00 EUR - Mündliche Überprüfung der antragstellenden Person
Gebühr: 90,00 EUR - Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und Approbation
Gebühr: 60,00 EUR
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Rücknahme Ihres Antrages Verwaltungsgebühren anfallen können.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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