Ausübung der Heilkunde ErlaubnisOnline erledigen

    Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Hinweise für Leverkusen

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Heilpraktiker:in ist derjenige/diejenige, der/die die Heilkunde, ohne als Ärztin/Arzt bestallt zu sein, nach Erhalt der notwendigen Erlaubnis berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Medizinischer Dienst - Fachbereich 53

    Adresse

    Hausanschrift

    Paracelsusstraße 19

    51375 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-5301

    Fax: 0214 406-5302

    E-Mail: 53@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    1. Einen Personalausweis oder Reisepass
    2. Bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
    3. Einen tabellarischen Lebenslauf
    4. Ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist)
    5. Eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0)
    6. Ein Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss in beglaubigter Kopie
    7. Ein Attest einer niedergelassenen Ärztin oder eines niedergelassenen Arztes
    8. Ein Nachweis über Strafverfahren

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
    10.14.11

    Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz

    1. Überprüfung nach Aktenlage
      Gebühr:  130,00 EUR
    2. Schriftliche Überprüfung der antragstellenden Person
      Gebühr:  210,00 EUR
    3. Mündliche Überprüfung der antragstellenden Person
      Gebühr:  90,00 EUR
    4. Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und Approbation
      Gebühr:  60,00 EUR

    Hinweis: Bitte beachten Sie, dass bei Rücknahme Ihres Antrages Verwaltungsgebühren anfallen können. 

    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de