Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
Wenn Sie sich als Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Hinweise für Köln
Wenn Sie Heilkunde ausüben möchten, ohne Arzt*Ärztin zu sein, benötigen Sie hierfür eine Heilpraktikererlaubnis.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Ausgefülltes Antragsformular
Verwenden Sie bitte das Formular: "Antrag auf Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung".
Dieses finden Sie unter: "Downloads und Infos"
- Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Hauptschule oder über einen gleichwertigen Abschluss als amtlich beglaubigte Kopie
Die amtliche Beglaubigung erhalten Sie beispielsweise bei Ihrer Meldebehörde. Schulen, staatliche Studienkollegien oder Universitäten dürfen nur die von ihnen selbst ausgestellten Zeugnisse beglaubigen. Einfache Kopien können in diesem Fall nicht anerkann
Formulare
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Voraussetzungen
Sie müssen
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
- eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
- eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Sie legen die Kenntnisprüfung (schriftlich und mündlich) ab
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
Fristen
Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.
Bearbeitungsdauer
30 Tage bis 3 Monate
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024