Ausübung der Heilkunde Erlaubnis

    Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen

    Hinweise für Kleve

    Beschreibung

    Hinweise für Kleve

    Anerkennung ausländischer Ausbildungen

    Wer im Ausland eine Ausbildung in einem nichtärztlichen Heilberuf (zum Beispiel Krankenpfleger, Logopäden, Ergotherapeuten, Masseurmeister und Bademeister) absolviert hat und in Deutschland arbeiten möchte, muss seine Ausbildung zunächst anerkennen lassen. Hierbei wird nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Ländern (so genannten Drittstaaten) unterschieden.

    Seit dem 01.10.2021 ist für die Anerkennung ausländischer Ausbildungen im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe die Bezirksregierung Münster für Nordrhein-Westfalen zuständig.

    Entsprechende Antragsformulare können hier heruntergeladen werden.

    Nach der Feststellung der Gleichwertigkeit der Ausbildung durch die Bezirksregierung Münster ist der Kreis Kleve als untere Gesundheitsbehörde für das Ausstellen der jeweiligen Berufsurkunde zuständig.

    Anmeldung einer Tätigkeit in einem nichtakademischen Heilberuf gemäß § 1 a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (GBerG NRW)

    Wer einen nichtakademischen Heilberuf (z. B. Physiotherapeut/in, Logopäde/in, Heilpraktiker/in, Hebamme/Entbindungspfleger, ambulante Pflege) selbstständig ausübt oder Personen dieser Berufsgruppen beschäftigt, muss dies bei der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten anmelden. Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie unter der Rubrik "Dokumente" oder "Links".

    Eine beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung ist beizufügen.

    Wenn Sie eine schriftliche Bestätigung benötigen, dass Sie Ihre Praxis ordnungsgemäß bei der unteren Gesundheitsbehörde des Kreises Kleve angemeldet haben, teilen Sie uns dies bitte auf dem Formular mit.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_77790d7201c0ac2e8c08c88c15146bf9

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    Version

    Technisch geändert am 22.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Kleve

    Adresse

    Hausanschrift

    Nassauerallee 15-23

    47533 Kleve

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02821 85-0

    Version

    Technisch geändert am 21.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Erforderliche Unterlagen Ausstellen der Berufsurkunde nach Feststellung der Gleichwertigkeit durch Landesprüfungsamt Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (nicht älter als drei Monate) Amtliches Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG), zu beantragen beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes (nicht älter als drei Monate)

    Formulare

    Hinweise für Kleve

    Voraussetzungen

    Hinweise für Kleve

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Kleve

    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Kleve

    Kosten

    Hinweise für Kleve

    Bezeichnung Höhe der Gebühr Entscheidung über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung 60,00 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Kleve

    Weitere Informationen

    Hinweise für Kleve

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024

    Version

    Technisch geändert am 12.08.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de