Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
Wenn Sie sich als Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Anerkennung ausländischer Ausbildungen
Wer im Ausland eine Ausbildung in einem nichtärztlichen Heilberuf (zum Beispiel Krankenpfleger, Logopäden, Ergotherapeuten, Masseurmeister und Bademeister) absolviert hat und in Deutschland arbeiten möchte, muss seine Ausbildung zunächst anerkennen lassen. Hierbei wird nach Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Ländern (so genannten Drittstaaten) unterschieden.
Seit dem 01.10.2021 ist für die Anerkennung ausländischer Ausbildungen im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe die Bezirksregierung Münster für Nordrhein-Westfalen zuständig.
Entsprechende Antragsformulare können hier heruntergeladen werden.
Nach der Feststellung der Gleichwertigkeit der Ausbildung durch die Bezirksregierung Münster ist der Kreis Kleve als untere Gesundheitsbehörde für das Ausstellen der jeweiligen Berufsurkunde zuständig.
Anmeldung einer Tätigkeit in einem nichtakademischen Heilberuf gemäß § 1 a des Gesetzes über die Berufsausübung der Gesundheitsfachberufe (GBerG NRW)
Wer einen nichtakademischen Heilberuf (z. B. Physiotherapeut/in, Logopäde/in, Heilpraktiker/in, Hebamme/Entbindungspfleger, ambulante Pflege) selbstständig ausübt oder Personen dieser Berufsgruppen beschäftigt, muss dies bei der Abteilung Gesundheitsangelegenheiten anmelden. Das entsprechende Anmeldeformular finden Sie unter der Rubrik "Dokumente" oder "Links".
Eine beglaubigte Kopie der Erlaubnisurkunde zur Führung der Berufsbezeichnung ist beizufügen.
Wenn Sie eine schriftliche Bestätigung benötigen, dass Sie Ihre Praxis ordnungsgemäß bei der unteren Gesundheitsbehörde des Kreises Kleve angemeldet haben, teilen Sie uns dies bitte auf dem Formular mit.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Kleve
Formulare
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Voraussetzungen
Sie müssen
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
- eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
- eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Sie legen die Kenntnisprüfung (schriftlich und mündlich) ab
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
Fristen
Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.
Bearbeitungsdauer
30 Tage bis 3 Monate
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.
Kosten
Hinweise für Kleve
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024
Stichwörter
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