Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
Wenn Sie sich als Heilpraktiker zur Ausübung der Heilkunde niederlassen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Die Ausübung der Heilkunde ist grundsätzlich approbierten Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Heilkunde beruflich auszuüben, ohne eine Approbation zu besitzen. Dafür wird eine Erlaubnis im Sinne des § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz benötigt.
Mit dieser Erlaubnis wird Ihnen ein breites heilkundliches Betätigungsfeld eröffnet. Es besteht auch die Möglichkeit, eine auf den Bereich der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis zu erteilen.
Heilkunde wird ausgeübt, wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen feststellen, heilen oder lindern; auch wenn Sie dies im Dienst für andere tun (§ 1 Abs. 2 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung - Heilpraktikergesetz - HeilprG).
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung wird nach bestandener Kenntnis-Überprüfung, bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen, erteilt. Die Kenntnis-Überprüfung setzt sich aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil zusammen. Die mündlich-praktische Überprüfung absolvieren Sie im Anschluss an die bestandene schriftliche Überprüfung. Sollten Sie die schriftliche Prüfung nicht bestehen, ist die Teilnahme an der mündlich-praktischen Prüfung nicht mehr möglich. Die nicht bestandene Prüfung kann nach erneuter Anmeldung beliebig oft wiederholt werden. Dies gilt auch, sollte der mündlich-praktische Teil nicht bestanden werden. Hier sind dann alle Teile zu wiederholen.
Die schriftlichen Überprüfungen finden jeweils an jedem dritten Mittwoch im März und an jedem zweiten Mittwoch im Oktober statt. Im Anschluss an die bestandene schriftliche Überprüfung erhalten Sie die Einladung zur mündlich-praktischen Überprüfung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- vollständig ausgefüllter Antrag
- Fotokopie Personalausweis oder aktuelle Meldebescheinigung.
- Beglaubigte Fotokopie Schulabschlusszeugnis.
- Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (nach Aufforderung)
- Amtliches erweitertes Führungszeugnis (nach Aufforderung)
Formulare
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Voraussetzungen
Sie müssen
- mindestens 25 Jahre alt sein,
- mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
- eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
- eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
- Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
- Sie legen die Kenntnisprüfung (schriftlich und mündlich) ab
- Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
Fristen
Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.
Bearbeitungsdauer
30 Tage bis 3 Monate
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.
Kosten
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- 210,00 Euro für die schriftliche Überprüfung
- 90,00 Euro für die mündliche Überprüfung
- 60,00 Euro für die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung und Approbation bzw. 45,00 Euro die Versagung (§ 15 Abs. 2 Gebührengesetz NRW)
- 40,00 Euro bei Rücktritt oder Terminverschiebung
- anteilige Kosten für Beisitzer in der mündlichen Heilpraktiker-Kenntnisüberprüfung ca. 100,00 bis 150,00 Euro
Bei kurzfristiger Absage werden zusätzlich die Kosten für den Druck der Klausur in Rechnung gestellt.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie
https://service.duesseldorf.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/488/show
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 04.07.2024
Stichwörter
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