Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.
Beschreibung
Hinweise für Ense
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (Betriebsstätte des Gewerbebetriebes) oder ohne eine gewerbliche Niederlassung zu haben, Waren an- oder verkauft, Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen dafür entgegennimmt oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Das Reisegewerbe ist im Gegensatz zum stehenden Gewerbe grundsätzlich genehmigungspflichtig, da es keine feste Betriebsstätte gibt. Sie ist beispielsweise erforderlich, um auf Märkten verkaufen zu können oder Haustürgeschäfte zu tätigen.
Der Antrag auf die Ausstellung einer Reisegewerbekarte ist bei der Hauptwohnsitzbehörde zu stellen.
Je nach Tätigkeit sind unterschiedliche Unterlagen vorzulegen. Diese können im Rathaus der Gemeinde Ense erfragt werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Reisegewerbekarte
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
Hinweise für Ense
´ Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte nachträglich ändert bzw. ergänzt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihre Reisegewerbekarte geändert.
Fristen
Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
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Bei Erteilung der Reisegewerbekarte fällt eine Verwaltungsgebühr an, die zwischen 50,00 Euro und 500,00 Euro betragen kann. Die tatsächliche Gebühr errechnet sich nach dem Verwaltungsaufwand.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
- Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021
Stichwörter
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