Reisegewerbe Erlaubnis nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten TätigkeitenOnline erledigen

    Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen 

    Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.

    Beschreibung

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Ein Reisegewerbe betreibt, wer ohne vorherige Bestellung/Terminabsprache außerhalb einer Niederlassung Waren oder Leistungen anbietet oder Bestellungen entgegennimmt oder als Schausteller tätig ist. Das Reisegewerbe ist nicht identisch mit einer Reisebürotätigkeit.

    Eine Reisegewerbekarte ist beispielsweise erforderlich zum Verkauf auf Märkten. Handelsvertreter gehören nicht zum betroffenen Personenkreis.

    Die Reisegewerbekarte kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucher erforderlich ist. Unter denselben Voraussetzungen ist auch die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.

    Der Angestellte im Reisegewerbe benötigt eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Inhabers, wenn er unmittelbaren Kundenkontakt hat.

    Der Inhaber einer Reisegewerbekarte sowie der Angestellte im Reisegewerbe ist verpflichtet, sie während der Ausübung des Gewerbebetriebes bei sich zu führen, auf Verlangen den zuständigen Behörden und Beamten vorzuzeigen und seine Tätigkeit auf Verlangen bis zur Herbeischaffung der Reisegewerbekarte einzustellen. Auf Verlangen hat er die von ihm geführten Waren vorzulegen.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Preußisch Oldendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05742/93 11-23

    Fax: 05742/93 11-52

    E-Mail: Buergerbuero@preussischoldendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Preußisch Oldendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05742/93 11-23

    Fax: 05742/93 11-52

    E-Mail: Buergerbuero@preussischoldendorf.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürger- & Verwaltungsservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 3

    32361 Preußisch Oldendorf

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Reisegewerbekarte

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    ´ Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte nachträglich ändert bzw. ergänzt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.   

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. 

    Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihre Reisegewerbekarte geändert.   

    Fristen

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Weitere Informationen

    • Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Preußisch Oldendorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de