Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.
Beschreibung
Hinweise für Verl
Um Waren oder Dienstleistungen außerhalb einer gewerblichen Niederlassung, also zum Beispiel auf Messen, bei öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass anbieten zu dürfen, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Dies gilt immer dann, wenn Sie ohne vorherige Bestellung tätig werden - unabhängig davon, ob Sie selbstständig oder nicht selbstständig sind. Alle Informationen zur Beantragung erfahren Sie im Folgenden oder gerne bei Ihrem Ansprechpartner.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Personalausweis oder Reisepass
- Lichtbild
- Führungszeugnis der Belegart O
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (kann im Bürgerservice des Rathauses beantragt werden)
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
´ Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte nachträglich ändert bzw. ergänzt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
§55 Abs. 3 GewO
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihre Reisegewerbekarte geändert.
Fristen
Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
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Verwaltungsgebühr:
- bei Befristung für ein Jahr: 50,00 Euro
- bei Befristung bis max. drei Jahre: 100,00 Euro
- für die unbefristete Ausstellung: 150,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
- Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021
Stichwörter
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