Reisegewerbekarte – Änderung oder Ergänzung beantragen
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.
Beschreibung
Hinweise für Gladbeck
Wer ein Reisegewerbe betreibt und bestimmte Leistungen außerhalb seiner Niederlassung ohne vorherige Bestellung oder ohne eine solche Niederlassung zu haben, Waren oder Dienstleistungen aller Art anbietet (z.B. Händler auf Märkten, Schausteller, Betreiber von mobilen Imbisswagen etc.), bedarf einer Reisegewerbekarte.
Die Reisegewerbekarte kann beim Amt für öffentliche Ordnung beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen:
entnehmen Sie bitte dem Antragsvordruck
Gebühren:
400,00 €
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gladbeck
Formulare
Hinweise für Gladbeck
Voraussetzungen
Hinweise für Gladbeck
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Gladbeck
Verfahrensablauf
Hinweise für Gladbeck
Die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte beantragen Sie bei Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Wenden Sie sich hierzu an die Gemeinde bzw. Stadtverwaltung, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. in welcher der zukünftige Betrieb seinen Sitz haben wird.
Fristen
Hinweise für Gladbeck
Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gladbeck
Ca. 1 - 3 Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
Kosten
Hinweise für Gladbeck
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Gladbeck
Weitere Informationen
Hinweise für Gladbeck
- Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021