Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.
Beschreibung
Hinweise für Sankt Augustin
Gewerbe: Reisegewerbekarte
Wenn Sie eine Tätigkeit im Reisegewerbe ausüben möchten, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte.
Dies ist der Fall, wenn Sie
- gewerbsmäßig ohne ausdrücklichen Auftrag
- außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung (stehendes Gewerbe) oder ohne eine solche zu haben
- Waren oder Leistungen selbständig oder unselbständig feilbieten
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben
Für die Beantragung der Reisegewerbekarte ist die Gemeinde zuständig, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz angemeldet haben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Sankt Augustin
- Antragsformular
- Personalausweis bzw. Reisepass und Aufenthaltserlaubnis
- Führungszeugnis Belegart O für die Behörde, Empfänger: Stadt Sankt Augustin
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für die Behörde
- aktuelle Auskunft in Steuerangelegenheiten vom zuständigen Finanzamt
- Auszug aus der Schuldnerkartei vom Amtsgericht Siegburg
- ggfls. Gesundheitszeugnis, sofern Handel mit unverpackten Lebensmitteln ausgeübt wird (Gesundheitsamt des Rhein-Sieg-Kreises)
Formulare
Hinweise für Sankt Augustin
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
Hinweise für Sankt Augustin
´Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte nachträglich ändert bzw. ergänzt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Sankt Augustin
§55 Abs. 3 GewO
Verfahrensablauf
Hinweise für Sankt Augustin
Wenn Sie den Antrag auf nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihre Reisegewerbekarte geändert.
Fristen
Hinweise für Sankt Augustin
Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.
Bearbeitungsdauer
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Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
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Unbefristete Reisegewerbekarte 400 Euro
Befristete Reisegewerbekarte 250 Euro
Die Verwaltungsgebühr ist gegen Gebührenbescheid zu zahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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- Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021
Stichwörter
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