Reisegewerbe Erlaubnis nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten

    Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen 

    Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.

    Beschreibung

    Hinweise für Engelskirchen

    Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,

    • Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
    • unterhaltende Tätigkeit als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

    Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).

    Die Reisegewerbekarte ist zu versagen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Antragsteller die für die beabsichtigte Tätigkeit erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzt. Unzuverlässig ist, wer nicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Ausübung der betreffenden Reisegewerbetätigkeit bietet.

    Liegen keine Versagungsgründe vor, wird eine Reisegewerbekarte unter Verwendung der amtlichen Vordrucke der Bundesdruckerei ausgefertigt.

    Der Antragsteller muss die Karte vor Aushändigung persönlich unterschreiben.

    Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt. Eine Befristung ist möglich, wenn der Antragsteller diese selbst beantragt.

    Etwaige Befristungen, Inhaltsbeschränkungen oder Auflagen sind in der Reisegewerbekarte einzutragen.

    Der Geltungsbereich der Karte erstreckt sich grundsätzlich auf den Geltungsbereich der Gewerbeordnung.

    Der Inhaber einer Reisegewerbekarte darf diese keinem anderen zur Benutzung überlassen, da es sich um ein Ausweispapier mit persönlichem Charakter handelt. Der Gewerbetreibende ist verpflichtet, die Karte während der Ausübung des Gewerbebetriebes mit sich zu führen, sie auf Verlangen den zuständigen Behörden oder Beamten vorzuzeigen und seine Tätigkeit auf Verlangen bis zu ihrer Herbeischaffung einzustellen.

    Da es im Bereich des Reisegewerbes verbotene Tätigkeiten und auch reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten gibt, empfiehlt es sich, rechtzeitig, dass heißt mindestens vier Wochen vor Beginn der geplanten Tätigkeit Kontakt dem unten aufgeführten Ansprechpartner aufzunehmen.

    Gültigkeit

    Die Reisegewerbekarte wird in der Regel unbefristet erteilt. Eine Befristung ist möglich, wenn der Antragsteller diese selbst beantragt.

    Etwaige Befristungen, Inhaltsbeschränkungen oder Auflagen sind in der Reisegewerbekarte einzutragen.

    Welche Gebühren fallen an?

    Die Reisegewerbekarte ist gebührenpflichtig.
    Die Gebühren liegen zwischen 200,00 Euro und 300,00 Euro.
    Die Höhe der Gebühr richtet sich unter Anderem nach dem Verwaltungsaufwand.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_77b85f1eb949e0a885ce08ff68c5936a

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 1.2 - Sicherheit und Ordnung / Bildung und Freizeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Version

    Technisch geändert am 22.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeinde Engelskirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Engels-Platz 4

    51766 Engelskirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02263 83-118

    E-Mail: ordnungsamt@engelskirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Reisegewerbekarte

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte nachträglich ändert bzw. ergänzt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.   

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. 

    Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihre Reisegewerbekarte geändert.   

    Fristen

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Engelskirchen

    Weitere Informationen

    • Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de