Reisegewerbe Erlaubnis nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten

    Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen 

    Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.

    Beschreibung

    Hinweise für Geilenkirchen

    Falls Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis oder Genehmigung benötigen, ist es ratsam,
    im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in
    Kontakt zu treten. In einem solchen Telefonat kann Ihnen bereits mitgeteilt werden,
    welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind, ob eine per-
    sönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist. Erfahrungsgemäß können
    in derartigen Beratungsgesprächen bereits viele Fragen beantwortet werden.

    - Abmeldung
    - Anmeldung
    - Anmeldung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten
    - Anmeldung überwachungsbedürftiger Tätigkeiten
    - Anzeigepflicht nach MaBV bei Wechsel der Geschäftsführung
    - Auskunft aus der Gewerbemeldedatei
    - Erlaubnis Bewachungsgewerbe
    - Gewerbezentralregisterauskunft juristische  Person
    - Maklerinnen, Makler, Bauträgerinnen, Bauträger, Baubetreuer, Baubetreuerinnen
    - Ummeldung
    - Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung
    - Zweitschrift Ihrer Gewerbemeldung
    - Eignung zum Aufstellen von Spielgeräten
    - Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten
    - Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

    Gaststätten

    - Abmeldung
    - Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland
    - Außengastronomie auf Privatgrundstück
    - Bewirtung aus besonderem  Anlass
    - Endgültige Erlaubnis
    - Verkürzung der Sperrzeit
    - vorläufige Erlaubnis

    Reisegewerbe

    - Abmeldung
    - Änderung
    - Ausnahme für besondere Verkaufsveranstaltungen
    - Neuantrag
    - Verlust der Gewerbekarte

    Schwarzarbeit


    - Anzeige und Hinweise auf Schwarzarbeit
     

    Spielhallen und - stätten

    - andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten

    Ladenschluss

    - allgemeiner und besonderer Ladenschluss

    Feiertagsschutz

    - Verbote und Tätigkeiten

    Gewerbliche Festsetzungen von Jahrmärkten, Spezialmärkten , Messen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Version

    Technisch geändert am 01.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Geilenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 9

    52511 Geilenkirchen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02451/629922

    E-Mail: gewerbe@geilenkirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Reisegewerbekarte

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte nachträglich ändert bzw. ergänzt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.   

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. 

    Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihre Reisegewerbekarte geändert.   

    Fristen

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Geilenkirchen

    Weitere Informationen

    • Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Geilenkirchen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de