Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.
Beschreibung
Hinweise für Geilenkirchen
Falls Sie eine gewerberechtliche Erlaubnis oder Genehmigung benötigen, ist es ratsam,
im Vorfeld der Antragstellung telefonisch mit dem zuständigen Sachbearbeiter in
Kontakt zu treten. In einem solchen Telefonat kann Ihnen bereits mitgeteilt werden,
welche Unterlagen von Ihnen für die Antragstellung mitzubringen sind, ob eine per-
sönliche Vorsprache in dem konkreten Fall unabdingbar ist. Erfahrungsgemäß können
in derartigen Beratungsgesprächen bereits viele Fragen beantwortet werden.
- Abmeldung
- Anmeldung
- Anmeldung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten
- Anmeldung überwachungsbedürftiger Tätigkeiten
- Anzeigepflicht nach MaBV bei Wechsel der Geschäftsführung
- Auskunft aus der Gewerbemeldedatei
- Erlaubnis Bewachungsgewerbe
- Gewerbezentralregisterauskunft juristische Person
- Maklerinnen, Makler, Bauträgerinnen, Bauträger, Baubetreuer, Baubetreuerinnen
- Ummeldung
- Wiedergestattung eines Gewerbes nach Untersagung
- Zweitschrift Ihrer Gewerbemeldung
- Eignung zum Aufstellen von Spielgeräten
- Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
Gaststätten
- Abmeldung
- Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland
- Außengastronomie auf Privatgrundstück
- Bewirtung aus besonderem Anlass
- Endgültige Erlaubnis
- Verkürzung der Sperrzeit
- vorläufige Erlaubnis
Reisegewerbe
- Abmeldung
- Änderung
- Ausnahme für besondere Verkaufsveranstaltungen
- Neuantrag
- Verlust der Gewerbekarte
Schwarzarbeit
- Anzeige und Hinweise auf Schwarzarbeit
Spielhallen und - stätten
- andere Spiele mit Gewinnmöglichkeiten
Ladenschluss
- allgemeiner und besonderer Ladenschluss
Feiertagsschutz
- Verbote und Tätigkeiten
Gewerbliche Festsetzungen von Jahrmärkten, Spezialmärkten , Messen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Geilenkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02451/629922
E-Mail: gewerbe@geilenkirchen.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Reisegewerbekarte
Formulare
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte nachträglich ändert bzw. ergänzt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
§55 Abs. 3 GewO
Verfahrensablauf
Wenn Sie den Antrag auf nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihre Reisegewerbekarte geändert.
Fristen
Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.
Bearbeitungsdauer
Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Geilenkirchen
Weitere Informationen
- Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021
Stichwörter
Hinweise für Geilenkirchen