Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.
Beschreibung
Hinweise für Eschweiler
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- selbständig oder unselbständig in eigener Person
- Waren feilbietet oder Bestellungen auf Waren aufsucht (Warenvertrieb) oder Waren ankauft,
- (Dienst-)Leistungen anbietet oder Bestellungen auf (Dienst-)Leistungen aufsucht oder
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Die Reisegewerbekarte wird u. a. nur erteilt, wenn der zukünftige Betreiber zuverlässig ist.
Beantragung, Verfahren
Die Reisegewerbekarte kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden, in deren Bereich Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Die Reisegewerbekarte gilt in der Regel unbefristet und ist in ganz Deutschland gültig.
Die Kosten betragen 306,50 €. Davon sind 230,00 € bei Antragstellung zu entrichten.
benötigte Unterlagen
Nachfolgende Unterlagen sind beizubringen:
- Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei der Einwohnermeldeabteilung des Wohnsitzes),
- Meldebescheinigung, sofern kein Personalausweis vorliegt,
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (jeweils zu beantragen bei der Einwohnermeldeabteilung des Wohnsitzes),
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen, z. B. Firmen, Genossenschaften, eingetragene Vereine (zu beantragen bei der Gewerbeabteilung),
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung "Auskunft in Steuersachen" (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt),
- Mitteilung über das Nichtbestehen einer Eintragung in der Schuldnerkartei (zu beantragen beim zuständigen Amtsgericht oder online abrufbar unter folgendem Link),
- Gesundheitszeugnis (wenn unverpackte Lebensmittel verkauft werden sollen, erhältlich beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen, Trierer Straße 1, 52078 Aachen, Tel. 0241/51985300)
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eschweiler
- Personalausweis
- Reisegewerbekarte
Formulare
Hinweise für Eschweiler
- Formulare: keine
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
Voraussetzungen
Hinweise für Eschweiler
´Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte nachträglich ändert bzw. ergänzt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eschweiler
§55 Abs. 3 GewO
Verfahrensablauf
Hinweise für Eschweiler
Wenn Sie den Antrag auf nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihre Reisegewerbekarte geändert.
Fristen
Hinweise für Eschweiler
Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Eschweiler
Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.
Kosten
Hinweise für Eschweiler
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eschweiler
Weitere Informationen
Hinweise für Eschweiler
- Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021