Reisegewerbe Erlaubnis nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten TätigkeitenOnline erledigen

    Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen 

    Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.

    Beschreibung

    Hinweise für Eschweiler

    Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung)

    Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorherige Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben

    • selbständig oder unselbständig in eigener Person
    • Waren feilbietet oder Bestellungen auf Waren aufsucht (Warenvertrieb) oder Waren ankauft,
    • (Dienst-)Leistungen anbietet oder Bestellungen auf (Dienst-)Leistungen aufsucht oder
    • selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

    Die Reisegewerbekarte wird u. a. nur erteilt, wenn der zukünftige Betreiber zuverlässig ist.

    Beantragung, Verfahren

    Die Reisegewerbekarte kann bei der zuständigen Behörde beantragt werden, in deren Bereich Sie mit Erstwohnsitz gemeldet sind. Die Reisegewerbekarte gilt in der Regel unbefristet und ist in ganz Deutschland gültig.

    Die Kosten betragen 306,50 €. Davon sind 230,00 € bei Antragstellung zu entrichten.

    benötigte Unterlagen

    Nachfolgende Unterlagen sind beizubringen:

    • Führungszeugnis für Behörden (zu beantragen bei der Einwohnermeldeabteilung des Wohnsitzes),
    • Meldebescheinigung, sofern kein Personalausweis vorliegt,
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (jeweils zu beantragen bei der Einwohnermeldeabteilung des Wohnsitzes),
    • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen, z. B. Firmen, Genossenschaften, eingetragene Vereine (zu beantragen bei der Gewerbeabteilung),
    • Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung "Auskunft in Steuersachen" (zu beantragen beim zuständigen Finanzamt),
    • Mitteilung über das Nichtbestehen einer Eintragung in der Schuldnerkartei (zu beantragen beim zuständigen Amtsgericht oder online abrufbar unter folgendem Link),
    • Gesundheitszeugnis (wenn unverpackte Lebensmittel verkauft werden sollen, erhältlich beim Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen, Trierer Straße 1, 52078 Aachen, Tel. 0241/51985300)

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_77371d76016937a87cd0fe76aa6563c4

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Eschweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403/71252

    Fax: 02403/60999338

    E-Mail: peter.faymonville@eschweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Allgemeine Ordnung und Standesamtswesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Eschweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannes-Rau-Platz 1

    52249 Eschweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02403/71252

    Fax: 02403/60999338

    E-Mail: peter.faymonville@eschweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eschweiler

    • Personalausweis
    • Reisegewerbekarte

    Formulare

    Hinweise für Eschweiler

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eschweiler

    ´Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte nachträglich ändert bzw. ergänzt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eschweiler

    §55 Abs. 3 GewO  

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Eschweiler

    Wenn Sie den Antrag auf nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. 

    Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihre Reisegewerbekarte geändert.   

    Fristen

    Hinweise für Eschweiler

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Eschweiler

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Eschweiler

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eschweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Eschweiler

    • Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de