Reisegewerbe Erlaubnis nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten

    Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen 

    Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Gewerbeanzeige

    Wer einen selbständigen Betrieb im Gewerbe anfängt, den Betrieb verlegt, den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt oder den Betrieb aufgibt, ist verpflichtet, dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).
    Dies geschieht mittels einer Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung. Zur Erstattung der Anzeige können Sie persönlich im Rathaus vorstellig werden.

    Alternativ kann die Gewerbemeldung auch direkt über das Gewerbeportal NRW übermittelt werden. Dazu müssen Sie sich im Gewerbeportal registrieren bzw. anmelden.

    Reisegewerbe

    Soll das Gewerbe nicht als stehendes, sondern unter den Voraussetzungen eines Reisegewerbes betrieben werden und fällt dieses nicht unter die reisegewerbekartenfreien Tätigkeiten im Sinne des § 55a GewO (z. B. Vertrieb von selbstgewonnen Erzeugnissen, Feilbieten von Waren auf gelegentlichen Veranstaltungen, etc.), so ist eine Erlaubnis in Form einer Reisegewerbekarte unter Vorlage des Personalausweises zu beantragen.
    Zur Prüfung des Antrages sind ein Führungszeugnis, ein Gewerbezentralregisterauszug und eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes einzureichen.

    Antrag auf Gewerbezentralregisterauszug

    Auszüge aus dem Gewerbezentralregister werden gemäß § 150 Abs. 2 GewO bei der Wohnsitzbehörde des Betroffenen beantragt. Die Beantragung kann persönlich und unter Vorlage des Personalausweises bzw. des Reisepasses vorgenommen werden.
    Alternativ kann ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister schriftlich beantragt werden. Dabei ist ein formloser Antrag unter Angabe der persönlichen Daten (Geburtsdatum, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift) mitsamt einer amtlich oder öffentlich beglaubigten Unterschrift zu übermitteln.
    Befugt zur amtlichen Beglaubigung sind die Verwaltungsbehörden des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände und sonstige der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

    Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig.

    Gebühren

    Gewerbeanmeldungen und Gewerbeummeldungen:

    • Einzelunternehmen: 26,00 €
    • Juristische Personen (auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind): 33,00 €
    • Jeder gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person: 13,00 €

    Gewerbeabmeldungen: gebührenfrei
    Reisegewerbekarten: 300,00 €
    Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 €

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Baesweiler

    Adresse

    Hausanschrift

    Mariastraße 2

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401/800-102

    E-Mail: gewerbe@stadt.baesweiler.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • Reisegewerbekarte

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte nachträglich ändert bzw. ergänzt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.   

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. 

    Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihre Reisegewerbekarte geändert.   

    Fristen

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baesweiler

    Weitere Informationen

    • Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Baesweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de