Reisegewerbe Erlaubnis nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten

    Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen 

    Sie können die in der Reisegewerbekarte aufgeführten Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde ändern oder erweitern.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Wenn Sie Ihre Reisegewerbetätigkeit erweitern oder ändern möchten, müssen Sie dies in Ihrer Reisegewerbekarte vermerken lassen.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b68e0228f737e9942ad481edf622d4d

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_9982bb753b357cc652fd711d4decbce0

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    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221/221-29879

    Fax: 0221/221-26480

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 23.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gewerbeabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: siehe Service-Fax

    E-Mail: SpezielleGewerbeangelegenheiten@Stadt-Koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Personalausweis oder Pass des Heimatlandes
    • Reisegewerbekarte
    • Antragsformular
      Das Formular finden Sie unter Downloads und Infos.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Abholung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    ´ Damit die zuständige Behörde Ihre Reisegewerbekarte nachträglich ändert bzw. ergänzt, müssen Sie bereits im Besitz einer Reisegewerbekarte sein.   

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Köln

    § 55, § 60c Abs. 2, § 55a Abs. 1 Nr. 1, § 55a Abs. 2, § 55b Abs. 2, § 55e Abs. 2, §56 Abs. 1 Nr. 3b, § 56 Abs. 2 S. 3, § 55 Abs. 3 der Gewerbeordnung

    §§ 48, 49 Verwaltungsvefahrensgesetz

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den Antrag auf nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen Ihrer Reisegewerbekarte bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. 

    Wenn alle Unterlagen vollständig sind, wird Ihre Reisegewerbekarte geändert.   

    Fristen

    Die Änderung der Reisegewerbekarte ist abzuwarten.

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird der Antrag zeitnah bearbeitet.

    Kosten

    Hinweise für Köln

    • Antrag auf Änderung der zugelassenen Reisegewerbekarte: 61
    • Ausstellung einer Zweitschrift: 15
    • Erteilung einer Erlaubnis zum Feilbieten von Waren gelegentlich von Messen: 61
    • Zulassung von Ausnahmen von dem Erfordernis der Reisegewerbekarte für besondere Verkaufsveranstaltungen: 61
    • Erteilung einer Gewerbelegitimationskarte: 61
    • Zulassung von Ausnahmen von dem Verbot der Ausübung de Reisegewerbes an Sonn- und Feiertagen: 100
    • Zulassen von Ausnahmen von dem Verbot des Feilbietens geistiger Getränke aus besonderem Anlass: 100
    • Antrag auf Zulassung von den Ausnahmen im Einzelfall von den Verboten des § 56 Abs.1 GewO: 61
    • Erteilung nachträglicher Auflagen oder Ergänzungen bestehender Auflagen zur Erteilung einer Reisegewerbekarte: 100
    • Rücknahme oder Widerruf der Reisegewerbekarte: Bei einer natürlichen Person 427. Bei einer juristischen Person 488.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    • Informationen auf dem Existenzgründungsportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Thema Gewerbe/Reisegewerbe

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 09.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Köln

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de