Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Ablichtungen, Lichtdrucke und Vervielfältigungen Beglaubigung

    Hinweise für Lage

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Jede Behörde kann Abschriften/Ablichtungen von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt hat, oder die für ihren eigenen Bedarf bestimmt sind, amtlich beglaubigen.
    Darüber hinaus ist die für die Wohnung des/der Betroffenen zuständige Meldebehörde befugt, Schriftstücke, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschriften zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, amtlich zu beglaubigen.

    Zur Beglaubigung von Abschriften und Ablichtungen muss das Original vorgelegt werden.

    Abschriften aus Personenstandsurkunden oder Abschriften aus Personenstandsbüchern dürfen nicht von dem Bürgerservice beglaubigt werden, sondern nur von dem Standesamt, welches die Urkunden ausgestellt hat.

    Für die amtliche Beglaubigung von Unterschriften ist die Meldebehörde zuständig, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde oder einer sonstigen durch Rechtsvorschrift bestimmten Stelle benötigt wird.

    Für private Schriftstücke, die privat verwendet werden sollen, sind amtliche Beglaubigungen nicht möglich.
    Hierfür empfiehlt sich die Beglaubigung durch einen Notar.

    Unterschriftsbeglaubigungen für andere Zwecke oder öffentliche Beglaubigungen (§ 129 BGB), sowie Unterschriften ohne zugehörigen Text können bei einem Notar beantragt werden. (z.B. Vorsorgevollmachten, Kaufverträge, Testamente, etc.)

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8ef0fae20a2f09a46a36e9b2e2b552cf

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05232 601-330

    Fax: 05232 601-9330

    E-Mail: infobs@lage.de

    Version

    Technisch geändert am 12.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lage

    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis 
    • Originale der zu beglaubigenden Schriftstücke
    • Abschriften oder Ablichtungen der Originale, auf denen die Beglaubigung erfolgen soll

    Formulare

    Hinweise für Lage

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Lage

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Unterschriften werden nur beglaubigt, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wurden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de