Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Anträge können im Straßenverkehrsamt oder im Bürger-Service des Kreis Minden-Lübbecke gestellt werden. Wer seinen Hauptwohnsitz in Espelkamp, Hille, Hüllhorst, Lübbecke, Porta Westfalica, Preußisch Oldendorf, Rahden oder Stemwede hat, kann den Antrag auch bei der dortigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen.

    Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Kreises Minden-Lübbecke. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_110c79eca23b333940486204dd933c23

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Minden-Lübbecke

    Adresse

    Hausanschrift

    Portastraße 13

    32423 Minden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0571 807-0

    Fax: 0571 807-30000

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    • Welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen, hängt davon ab, welche Fahrerlaubnisklasse Sie wieder erwerben möchten.

      Klasse: A, A2, A1, AM, B, BE (alte Klassen 1 und 3 bis 3,5 t), L und T

      • Personalausweis/Reisepass
      • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
      • Sehtestbescheinigung
      • Führungszeugnis

      Klasse: C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E(alte Klasse 2 und 3 über 3,5 t):

      • Personalausweis/Reisepass
      • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
      • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
      • augenärztliches Zeugnis
      • Erste-Hilfe-Nachweis (gegebenenfalls)
      • Führungszeugnis

      zusätzlich bei D-Klasse

      Für Erstbewerber unabhängig vom Alter oder Inhaber ab 50 Jahre

      • Leistungstest

    Formulare

    Hinweise für Stemwede

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stemwede

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede

    • § 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Neuerteilung einer Fahrerlaubnis)
    • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich.

    Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Gemeinde Stemwede vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stemwede

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stemwede

    Stellen Sie den Antrag frühzeitig, ca. 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Bitte informieren Sie sich an Hand des Urteils oder des Strafbefehls darüber, wann die Sperrfrist abläuft.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Stemwede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de