Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Rahden
Um eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis handelt es sich immer dann, wenn eine Fahrerlaubnis beantragt wird, für die der Antragsteller die Berechtigung schon innehatte, diese Berechtigung aber entzogen bzw. darauf verzichtet wurde.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Rahden
Welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen, hängt davon ab, welche Fahrerlaubnisklasse Sie wieder erwerben möchten.
Klasse: A, A2, A1, AM, B, BE (alte Klassen 1 und 3 bis 3,5 t), L und T
- Personalausweis/Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Sehtestbescheinigung
- Führungszeugnis
Klasse: C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E(alte Klasse 2 und 3 über 3,5 t):
- Personalausweis/Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
- augenärztliches Zeugnis
- Erste-Hilfe-Nachweis (gegebenenfalls)
- Führungszeugnis
zusätzlich bei D-Klasse
Für Erstbewerber unabhängig vom Alter oder Inhaber ab 50 Jahre
- Leistungstest
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Neuerteilung einer Fahrerlaubnis)
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)
Verfahrensablauf
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Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Einen Termin können Sie telefonisch oder online reservieren.
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Rahden
Stellen Sie den Antrag frühzeitig, ca. 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Bitte informieren Sie sich an Hand des Urteils oder des Strafbefehls darüber, wann die Sperrfrist abläuft.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023
Stichwörter
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