Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Rahden

    Um eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis handelt es sich immer dann, wenn eine Fahrerlaubnis beantragt wird, für die der Antragsteller die Berechtigung schon innehatte, diese Berechtigung aber entzogen bzw. darauf verzichtet wurde.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_36ac1e01140708b4deee88225dadafb1

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 16.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sachgebiet Ordnung und Soziales - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus - Lange Straße 9

    32369 Rahden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05771 73-220

    Fax: 05771 73-60

    E-Mail: buergerservice@rahden.de

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rahden

    Welche Unterlagen Sie zur Antragstellung benötigen, hängt davon ab, welche Fahrerlaubnisklasse Sie wieder erwerben möchten.

    Klasse: A, A2, A1, AM, B, BE (alte Klassen 1 und 3 bis 3,5 t), L und T

    • Personalausweis/Reisepass
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • Sehtestbescheinigung
    • Führungszeugnis

    Klasse: C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E(alte Klasse 2 und 3 über 3,5 t):

    • Personalausweis/Reisepass
    • ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
    • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
    • augenärztliches Zeugnis
    • Erste-Hilfe-Nachweis (gegebenenfalls)
    • Führungszeugnis

    zusätzlich bei D-Klasse

    Für Erstbewerber unabhängig vom Alter oder Inhaber ab 50 Jahre

    • Leistungstest

    Formulare

    Hinweise für Rahden

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rahden

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Rahden

    • § 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Neuerteilung einer Fahrerlaubnis)
    • § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG) (Fahrerlaubnis und Führerschein)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Rahden

    Ihre persönliche Vorsprache ist erforderlich. Einen Termin können Sie telefonisch oder online reservieren.

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rahden

    Kosten

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rahden

    Stellen Sie den Antrag frühzeitig, ca. 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Bitte informieren Sie sich an Hand des Urteils oder des Strafbefehls darüber, wann die Sperrfrist abläuft.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Rahden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Rahden

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de