Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Spenge
Das Straßenverkehrsamt darf Ihnen nicht ohne weiteres einen neuen Führerschein ausstellen, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist. Vorher wird geprüft, ob Sie sich eignen, ein Fahrzeug zu führen.
Verfahrensablauf
Das Straßenverkehrsamt fordert eventuell eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von Ihnen, bevor es Ihnen eine Fahrerlaubnis neu erteilt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie
- wiederholt mit Alkohol am Steuer angehalten wurden,
- mit hoher Promillezahl kontrolliert wurden (1,6 Promille oder mehr),
- mehrfach strafrechtlich verurteilt wurden (insbesondere mit Verkehrsdelikten),
- mit Drogen aufgefallen sind oder
- die Fahrerlaubnis wegen Erreichens von acht Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg verloren haben.
Bei bestimmten Erkrankungen verlangt das Straßenverkehrsamt von Ihnen ein ärztliches Gutachten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Spenge
Generell
- Lichtbild
- Ihre Antworten auf die Gesundheitsfragen, die Ihnen bei Antragstellung genannt werden
- Führungszeugnis mit der Belegart "0", das Sie bitte beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen
Für die Klassen A, A1, B, BE, M und L, zusätzlich
- eine Sehtestbescheinigung, die nicht älter als zwei Jahre ist,
- einen Nachweis über einen durchgeführten Erste-Hilfe-Kurs (nicht erforderlich bei ehemaligem Besitz der Klassen 2 oder CE).
Für die Klassen C1, C, C1E, CE + D1, D1E, D und DE, zusätzlich
- eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung,
- eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung.
Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE ist eine leistungspsychologische Untersuchung oder ein Reaktionstest notwendig. Die Untersuchung und der Reaktionstest dürfen nur durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung (zum Beispiel TÜV) oder durch einen Arzt für Verkehrsmedizin durchgeführt werden.
Formulare
Hinweise für Spenge
Voraussetzungen
Hinweise für Spenge
- Für Fahrerlaubnis-Anträge im Spenger Bürgerbüro muss der Hauptwohnsitz in Spenge sein.
Rechtsgrundlage(n)
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- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
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Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
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- Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.
- Stellen Sie den Antrag frühzeitig, ca. 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Bitte informieren Sie sich an Hand des Urteils oder des Strafbefehls darüber, wann die Sperrfrist abläuft.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023
Stichwörter
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