Fahrerlaubnis NeuerteilungOnline erledigen

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Spenge

    Das Straßenverkehrsamt darf Ihnen nicht ohne weiteres einen neuen Führerschein ausstellen, wenn die Sperrfrist abgelaufen ist. Vorher wird geprüft, ob Sie sich eignen, ein Fahrzeug zu führen.

    Verfahrensablauf

    Das Straßenverkehrsamt fordert eventuell eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) von Ihnen, bevor es Ihnen eine Fahrerlaubnis neu erteilt. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn Sie

    • wiederholt mit Alkohol am Steuer angehalten wurden,
    • mit hoher Promillezahl kontrolliert wurden (1,6 Promille oder mehr),
    • mehrfach strafrechtlich verurteilt wurden (insbesondere mit Verkehrsdelikten),
    • mit Drogen aufgefallen sind oder
    • die Fahrerlaubnis wegen Erreichens von acht Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg verloren haben.

    Bei bestimmten Erkrankungen verlangt das Straßenverkehrsamt von Ihnen ein ärztliches Gutachten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a87267487b5a3ed66524b89a5207b00b

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 52-56

    32139 Spenge

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05225 8768-222

    Fax: 05225 8768-55

    Version

    Technisch geändert am 22.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Spenge

    Generell
    • Lichtbild
    • Ihre Antworten auf die Gesundheitsfragen, die Ihnen bei Antragstellung genannt werden
    • Führungszeugnis mit der Belegart "0", das Sie bitte beim zuständigen Einwohnermeldeamt beantragen
    Für die Klassen A, A1, B, BE, M und L, zusätzlich
    • eine Sehtestbescheinigung, die nicht älter als zwei Jahre ist,
    • einen Nachweis über einen durchgeführten Erste-Hilfe-Kurs (nicht erforderlich bei ehemaligem Besitz der Klassen 2 oder CE).
    Für die Klassen C1, C, C1E, CE + D1, D1E, D und DE, zusätzlich
    • eine Bescheinigung über eine augenärztliche Untersuchung,
    • eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung.

    Zusätzlich für die Klassen D1, D1E, D und DE ist eine leistungspsychologische Untersuchung oder ein Reaktionstest notwendig. Die Untersuchung und der Reaktionstest dürfen nur durch eine Begutachtungsstelle für Fahreignung (zum Beispiel TÜV) oder durch einen Arzt für Verkehrsmedizin durchgeführt werden.

    Formulare

    Hinweise für Spenge

    Voraussetzungen

    Hinweise für Spenge

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Spenge

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Spenge

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Spenge

    Kosten

    Hinweise für Spenge

    • Die Gebühr beträgt 150 €.
    • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Spenge

    • Es können nur die in der FahrerlaubnisVerordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Spenge

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Spenge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de