Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Löhne
Sie möchten in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug fahren? Dann benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Oder Sie besitzen bereits eine Fahrerlaubnis und möchten diese erweitern oder verlängern?
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt. Sie müssen diese mit einem Führerschein nachweisen. Für jede Klasse gibt es unterschiedliche Voraussetzungen.
Die folgende Aufstellung zeigt das vorgeschriebene Mindestalter der jeweiligen Fahrerlaubnisklassen:
- 16 Jahre - Klasse AM, A1, L, T
- 17 Jahre - Klasse B und BE für begleitetes Fahren
- 18 Jahre - Klasse A2, B, BE, C1 und C1E
- 20 Jahre - Klasse A bei Vorbesitz A2
- 21 Jahre - Klasse C, CE, D1, D1E sowie Trikes der Klasse A
- 24 Jahre - Klasse A (Direkteinstieg), D und DE
Besitzen Sie eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1 oder D1E, lassen Sie diese regelmäßig und rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor Ablauf) im Straßenverkehrsamt verlängern.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Löhne
- Personalausweis oder Reisepass
- ein Lichtbild (biometrisch); Mindestgröße 35 x 45 Millimeter, ohne Kopfbedeckung
Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
- Sehtestbescheinigung
Für Klasse C1, C1E, C und CE zusätzlich
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen
- Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung
- Gutachten über besondere Anforderungen (Reaktionstest)
- Führungszeugnis Belegart 0 (im Bürgerbüro zu beantragen)
Formulare
Hinweise für Löhne
Voraussetzungen
Hinweise für Löhne
Für Fahrerlaubnis-Anträge im Löhner Bürgerbüro muss der Hauptwohnsitz in Löhne sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Löhne
- § 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- § 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Verfahrensablauf
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Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Löhne
Ihr Antrag kann nur persönlich vor Ort entgegengenommen werden. Bitte vereinbaren Sie für Ihren Rathausbesuch einen Termin.
Stellen Sie den Antrag frühzeitig, ca. 3 Monate vor Ablauf der Sperrfrist. Bitte informieren Sie sich an Hand des Urteils oder des Strafbefehls darüber, wann die Sperrfrist abläuft.
Weitere Informationen
Hinweise für Löhne
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023
Stichwörter
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