Fahrerlaubnis Neuerteilung

    Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen

    Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.

    Beschreibung

    Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.

    Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.

    Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ec81b78d4b05b2d364a6ce4b07c5e081

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Sünte-Rendel-Straße 14

    48477 Hörstel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05454 911-130

    Fax: 05454 911-107

    Version

    Technisch geändert am 10.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hörstel

    • 1 Lichtbild
    • Sehtest für Klasse A, A1, B, BE. L, M, L, T
    • Zeugnis oder Gutachten ür die augenärztliche Untersuchung für Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
    • Nachweis land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit für Klasse T
    • Führungszeugnis
    • Nachweis über den Kursus "Sofortmaßnahmen am Unfallort" für Klasse A, A1, B, BE. L, M, L, T, D399
    • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe für die Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E

    Formulare

    Hinweise für Hörstel

    Voraussetzungen

    Hinweise für Hörstel

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Hörstel

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hörstel

    Fristen

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hörstel

    Kosten

    Hinweise für Hörstel

    165,10 Euro zzgl. 5 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
    • Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
    • Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hörstel

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Hörstel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de