Fahrerlaubnis Neuerteilung beantragen
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen wurde, können Sie nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist die Neuerteilung beantragen.
Beschreibung
Wurde Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen, können Sie diese nach Ablauf einer gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist neu beantragen. Im Antragsverfahren müssen Sie nachweisen, dass die Befähigung und Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben sind.
Die Fahrerlaubnis wird unbefristet erteilt.
Für die Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt.
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Ansprechpartner
Fachdienst III/1 Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05454 911-130
Fax: 05454 911-107
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hörstel
- 1 biometrisches Passbild (35x45 mm)
- Sehtest einer amtlich anerkannten Sehteststelle für Klasse A, A1, A2, B, BE, L, T
- Zeugnis oder Gutachten über die augenärztliche und ärztliche Untersuchung für Klasse C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Formulare
Hinweise für Hörstel
Voraussetzungen
Hinweise für Hörstel
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hörstel
Verfahrensablauf
Hinweise für Hörstel
Fristen
Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hörstel
Kosten
Hinweise für Hörstel
Antrag Neuerteilung nach Entzug: 160,00 €
Antragsprüfung: 5,10 €
Gebühr für die Zusendung des Führerscheins: 5,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
- Es können nur die in der Fahrerlaubnis-Verordnung festgelegten Fahrerlaubnisklassen neu erteilt werden; wenn es erforderlich ist, werden dabei die Klassen der entzogenen Fahrerlaubnis umgestellt.
- Die Neuerteilung ist nur in dem Berechtigungsumfang möglich, den Sie vor der Entziehung hatten.
- Im Einzelfall kann es notwendig sein, dass Sie die Fahrerlaubnisprüfung erneut ablegen.
Weitere Informationen
Hinweise für Hörstel
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) am 28.12.2023
Stichwörter
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